Kärntnerin erhält nach Kettendienstverträgen Abgangsentschädigung
Eine Kärntner Arbeitnehmerin hat nach 17 Jahren Beschäftigung in einer Kette befristeter Dienstverhältnisse eine freiwillige Abgangsentschädigung in Höhe von rund 65.000 Euro erhalten. Zuvor war vorgesehen gewesen, ihren letzten befristeten Vertrag nicht mehr zu verlängern.
Die Frau war über den gesamten Zeitraum beim selben Arbeitgeber tätig. Für sie war nach eigenen Angaben bei jedem Vertragsende unklar, wie es weitergehen würde.
Nachdem feststand, dass der letzte befristete Vertrag nicht mehr verlängert werden sollte, wandte sich die Arbeitnehmerin an die Arbeiterkammer Kärnten. Die Arbeiterkammer erstellte in dem Fall ein Rechtsgutachten und versuchte zunächst eine außergerichtliche Einigung. Das erste Angebot des Arbeitgebers lag laut Darstellung unter den Erwartungen.
Die Arbeiterkammer stellte der Betroffenen einen Rechtsanwalt zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen zur Verfügung. Nach Einschaltung des Rechtsanwalts lenkte der Arbeitgeber ein. Das Ergebnis war eine freiwillige Abgangsentschädigung von rund 65.000 Euro, die der Arbeitgeber zahlte.
Arbeiterkammer: Kettendienstverträge oft problematisch
Laut AK-Juristin Verena Spath sind mehrfach hintereinander abgeschlossene Befristungen arbeitsrechtlich problematisch. Sogenannte Kettendienstverträge seien nach der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig und benötigten eine sachliche Rechtfertigung.
Als Beispiel für eine solche sachliche Rechtfertigung nennt Spath die Saisonarbeit. Sie verweist dabei auf Rechtsprechung unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben zu Kettendienstverträgen. In vielen Fällen führe bereits die zweite Befristung dazu, dass rechtlich von einem unbefristeten Dienstverhältnis auszugehen sei.
AK-Präsident Günther Goach betonte in diesem Zusammenhang, wer über Jahre hinweg für ein Unternehmen arbeite, verdiene Planungssicherheit und faire Bedingungen.
Hinweis zur Faktenprüfung
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