24-Stunden-Betreuung in Tirol: Qualitätssicherung und Kosten im Fokus
In Tirol sind derzeit 2.195 selbstständige Personenbetreuerinnen und -betreuer bei der Wirtschaftskammer registriert. Viele von ihnen sind Frauen aus dem europäischen Ausland und in der 24-Stunden-Betreuung tätig.
Bund und Länder arbeiten an einer Weiterentwicklung der Qualitätssicherung sowie am Ausbau der 24-Stunden-Betreuung. Parallel dazu stehen Kosten, Förderungen und die Rolle der Vermittlungsagenturen im Mittelpunkt.
Rahmenbedingungen und Aufgaben der Betreuung
Die 24-Stunden-Betreuung fällt unter den Bereich „Personenbetreuung“. Die Betreuerinnen und Betreuer sind dabei keine ausgebildeten Pflegekräfte, sondern meist Laien. Sie unterstützen Klientinnen und Klienten im Alltag, leisten Gesellschaft und führen Haushaltstätigkeiten durch.
Pflegetätigkeiten dürfen Betreuende nur nach entsprechenden Schulungen und nach Delegation durchführen. Delegation bedeutet, dass bestimmte Aufgaben offiziell von Pflegefachkräften aufgetragen werden müssen.
Vermittlungsagenturen und Qualitätskontrollen
Personenbetreuerinnen und -betreuer werden häufig von Vermittlungsagenturen vermittelt. Für diese Agenturen gibt es derzeit keine verbindlichen Qualitätskontrollen und -kriterien. Als freiwillige Qualitätskontrolle besteht das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ24.
Nach Angaben der Beraterin und Qualitätsbeauftragten Andrea Haidacher besagt das ÖQZ24, dass eine Agentur geprüft ist, in Österreich agiert und Beratungen von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegekräften durchgeführt werden. Das Zertifikat legt Wert darauf, dass Delegation und Einschulung in zertifizierten Agenturen stattfinden. Voraussetzung ist zudem eine gesicherte Verständigung in der gewünschten Sprache. Sechs in Tirol tätige Agenturen sind aktuell auf der Webseite des ÖQZ24 gelistet.
Politischer Rahmen und geplante Maßnahmen
Für Fragen der 24-Stunden-Betreuung ist eine Kommission aus Bund, Ländern und Gemeinden zuständig. Ihre letzte Sitzung fand im April statt, weitere Sitzungen sind geplant. Nach Angaben des SPÖ-geführten Sozialministeriums ist das Ziel, noch im laufenden Jahr einheitliche und verbindliche Qualitätskriterien für in Österreich tätige Vermittlungsagenturen festzuschreiben.
Die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat im Regierungsprogramm Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Ausbau der 24-Stunden-Betreuung vorgesehen. Dazu gehört auch, die Einkommensgrenze von derzeit 2.500 Euro Nettoeinkommen für die Bundesförderung der 24-Stunden-Betreuung anzuheben.
Forderungen aus Pflege und Wirtschaft
Zahlreiche Pflegeorganisationen und Vertreterinnen und Vertreter aus Tirol fordern eine stärkere Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung. Alexandra Welzenberger vom Tiroler Landesverband des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) spricht sich dafür aus, dass jede Betreuerin und jeder Betreuer, der eine Person versorgt, einmal im Turnus eine Qualitätsvisite erhalten kann. Diese Qualitätsvisiten sollen von ausgebildetem Fachpflegepersonal durchgeführt werden, die Ergebnisse sollen gut kommuniziert werden. Für die Umsetzung sei eine ausreichende Finanzierung notwendig.
Der ÖGKV bietet Schulungen und Unterlagen für Personenbetreuerinnen und -betreuer an. Die Branchenvertretung Gesundheit in der Tiroler Wirtschaftskammer sieht ebenfalls die Notwendigkeit, die Qualitätssicherung weiterzuentwickeln. Berufsgruppensprecher Erwin Peer betont, die überwiegende Mehrheit der Betreuungsverhältnisse sei stabil und funktioniere zur Zufriedenheit der Familien. Eine Weiterentwicklung der Qualitätssicherung solle aus Sicht der Wirtschaftskammer praxisnah und umsetzbar sein. Zusätzliche bürokratische Hürden oder realitätsferne Anforderungen könnten das System gefährden statt verbessern. Außerdem müsse die 24-Stunden-Betreuung weiterhin finanzierbar bleiben.
Branchenvertretung und Pflegeorganisationen wie der ÖGKV fordern zudem, in die bisher politisch besetzte Kommission zur 24-Stunden-Betreuung einbezogen zu werden. Nach diesen Forderungen sollen sowohl Betreuungskräfte als auch Fachpflegekräfte in dem Gremium mitreden können. Ein Sprecher des Sozialministeriums erklärte, eine Einbindung weiterer Akteure sei angedacht, wenn es ins Detail gehe.
Kosten und Förderungen in Tirol
Nach Angaben der Pflegeberaterin Andrea Haidacher ist für eine 24-Stunden-Betreuung mit monatlichen Kosten von 4.000 bis 4.500 Euro zu rechnen. Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es eine Förderung durch das Sozialministerium.
Laut Land Tirol wurden im Jahr 2024 insgesamt 1.803 Personen in Tirol im Rahmen der Bundesförderung für 24-Stunden-Betreuung mitgefördert. Anspruch auf diese Bundesförderung haben Personen ab Pflegestufe 3 mit einem monatlichen Nettoeinkommen von maximal 2.500 Euro. Diese Einkommensgrenze soll laut Regierungsprogramm angehoben werden.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








