Geplante Abschiebung von Geschwisterpaar nach Nigeria löst politische Debatte aus
Die geplante Abschiebung der Geschwister Joseph und Victoria Oshakuade nach Nigeria sorgt in Tirol und auf Bundesebene für politische Reaktionen. Gegen die Abschiebung liegt derzeit eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof vor.
Joseph und Victoria Oshakuade leben seit acht Jahren in Tirol, haben dort maturiert, arbeiten und studieren in dem Bundesland. Joseph Oshakuade ist 22 Jahre alt.
Unterstützung aus dem Bildungsbereich
Mitstudierende von Joseph Oshakuade haben einen offenen Brief gegen die Abschiebung der Geschwister verfasst. Die Hochschülerschaft des Management Center Innsbruck (MCI) wandte sich am Wochenende mit einem Schreiben an die Bundespolitik und den Bundespräsidenten und bat um Unterstützung für Joseph und Victoria Oshakuade.
SPÖ-Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner bestätigte den Erhalt des Schreibens. Sie erklärte, vorbildhafte Integration dürfe nicht bestraft werden, und forderte eine Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten im Fall der Geschwister. Auch der Tiroler SPÖ-Politiker und Landeshauptmannstellvertreter Philipp Wohlgemuth sprach sich für eine Überprüfung der rechtlichen Optionen aus und sagte, die Heimat von Joseph und Victoria sei längst in Tirol.
Reaktionen aus Landes- und Bundespolitik
FPÖ-Landesparteichef Markus Abwerzger bezeichnete den Fall angesichts der guten Integration der Geschwister als tragisch. Zugleich betonte er, der rechtskräftige Abschiebebescheid sei zur Kenntnis zu nehmen. Er äußerte die Hoffnung, dass es noch einen anderen Weg gebe, etwa über ein humanitäres Bleiberecht.
Die Grüne Landtagsabgeordnete Zeliha Arslan erinnerte daran, dass Länder und Gemeinden seit 2014 bei der Verhängung des humanitären Bleiberechts kein Mitspracherecht mehr haben. Sie will mit einem Landtagsantrag die Wiedereinführung eines Mitspracherechts von Ländern und Gemeinden bei Entscheidungen über das humanitäre Bleiberecht erwirken.
Von der ÖVP mit Landeshauptmann Anton Mattle gab es am Montag keine Stellungnahme zum Fall der Geschwister. Eine Anfrage an die Bundespräsidentschaftskanzlei blieb vorerst unbeantwortet.
Rechtslage und Verfahren
Nach Angaben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) besteht für Joseph und Victoria Oshakuade seit 2020 eine rechtskräftige Ausreiseverpflichtung, der sie bisher nicht nachgekommen seien. Alle Asylanträge der Geschwister wurden abgewiesen. Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen wurde negativ entschieden.
Das BFA nannte als allgemeine Voraussetzungen für einen solchen Aufenthaltstitel unter anderem Art und Dauer des Aufenthalts, den Grad der Integration, Selbsterhaltungsfähigkeit, schulische und berufliche Ausbildung, Beschäftigung, Deutschkenntnisse, Unterkunft und Unterhaltsmittel. Die Anträge der Geschwister auf einen Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen wurden im Oktober 2022 zurückgewiesen; zugleich erließ das BFA eine weitere Rückkehrentscheidung.
Nach Angaben des Innenministeriums haben Joseph und Victoria Oshakuade mehrere Termine in der nigerianischen Botschaft nicht wahrgenommen. Mitte März wurden sie von der Polizei zur nigerianischen Botschaft vorgeführt. Die Festnahme wurde unmittelbar nach dem Vorführtermin wieder aufgehoben.
Das Innenministerium betonte, man sei an gerichtliche Entscheidungen gebunden und müsse diese nach Rechtskraft umsetzen. Trotz der laufenden Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof können Joseph und Victoria Oshakuade laut Bericht jederzeit wieder festgenommen werden.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








