Nach einem tragischen Unfall in Ottakring, bei dem sich ein zweijähriges Mädchen schwer an einem Fleischwolf verletzte und dadurch ihre Hand verlor, sieht sich die Staatsanwaltschaft nun gezwungen, ihre 28-jährige Mutter anzuklagen.
WIEN/OTTAKRING. Anfang Februar ereignete sich in einer Wohnung in Ottakring ein tragischer Vorfall, der nicht nur das Leben eines kleinen Mädchens veränderte, sondern auch gravierende rechtliche Konsequenzen für die Mutter nach sich ziehen könnte. Laut MeinBezirk war das Mädchen an diesem Abend bei einem Küchenunfall beteiligt, der zu schwerwiegenden Verletzungen führte.
Zweijähriges Kind durch Fleischwolf schwer verletzt
Die Mutter hatte eine Küchenmaschine in Gebrauch, um Faschiertes zuzubereiten, wobei sich der Fleischwolf überraschenderweise nicht in der Küche, sondern auf dem Wohnzimmerboden befand. Nach dem Gebrauch schaltete die Mutter das Gerät ab, aber sie vergaß, es vom Stromnetz zu trennen. Nach diesem Schritt verließ sie das Zimmer, während eine Bekannte mit dem Mädchen im Wohnzimmer blieb.
Hand zermalmt
Leider kam es dann zu einem verheerenden Vorfall: Das Kind näherte sich der Küchenmaschine und schaltete diese heimlich wieder ein. Dabei geriet ihre linke Hand in den Fleischwolf. Die Bekannte, die im Raum blieb, war nicht in der Lage, schnell genug zu reagieren und verlor aufgrund des Schocks das Bewusstsein. Die alarmierte Berufsrettung war schnell vor Ort und übernahm die notfallmedizinische Versorgung des Kindes.
Das Mädchen wurde zusammen mit dem Trichter des Fleischwolfs in ein Krankenhaus gebracht. Vor Ort musste die Berufsfeuerwehr hinzugerufen werden, um den Trichter zu entfernen. Leider war die Verletzung so schwerwiegend, dass die Ärzteteams die Hand des Mädchens nicht retten konnten; eine Amputation war die einzige Option.
Grobe Vernachlässigung
Angesichts der Tragödie hat nun die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Die Mutter wird beschuldigt, ihre Aufsichtspflichten grob vernachlässigt zu haben. Laut Anklage hätte sie den Fleischwolf nicht nur ausschalten, sondern auch vom Stromnetz trennen müssen, bevor sie den Raum verließ.
Bei einem Schuldspruch droht der Angeklagten eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Der Prozess zur Klärung des Falls ist für den 27. März im Landesgericht angesetzt.
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