Amalgamverbot: Streit über Kostenübernahme für Zahnfüllungen
Seit Anfang 2025 sind Amalgamfüllungen in der gesamten Europäischen Union verboten. Seither laufen zwischen der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK) und der Sozialversicherung Verhandlungen darüber, welche Alternativen von den Krankenkassen übernommen werden.
Aktuell werden von der Sozialversicherung ausschließlich die Kosten für sogenannte Glasionomer-Zement-Füllungen übernommen. Diese Füllungen gelten jedoch als wenig haltbar und stabil und sind nach Einschätzung von Fachleuten nur für Übergangslösungen geeignet.
Verhandlungen laufen
Die Sozialversicherung teilt mit, dass vereinbart wurde, innerhalb eines Jahres Verhandlungen zur Hebung des Qualitätsstandards zu führen. Die Gespräche würden konstruktiv geführt und mit dem Ziel einer Weiterentwicklung des Gesamtvertrages fortgesetzt.
Auch die Zahnärztekammer Oberösterreich unter Präsident Günter Gottfried ist in die Diskussion eingebunden. Heribert Medweschek, Zahnarzt aus Kematen an der Krems, gehört zu den Vertretern der Zahnärzteschaft, die das Thema öffentlich ansprechen. Welche konkreten Füllungsmaterialien künftig von den Krankenkassen übernommen werden sollen, ist derzeit noch offen.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.







