Erfrierungstod am Großglockner: Schriftliches Urteil nach Monaten zugestellt – beide Seiten gehen in Berufung
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Erfrierungstod am Großglockner: Schriftliches Urteil zugestellt – Rechtsmittel angekündigt

Im Fall des Erfrierungstodes einer 33-jährigen Frau am Großglockner hat das Landesgericht Innsbruck das schriftliche Urteil ausgefertigt und den beteiligten Parteien zugestellt. Das teilte das Landesgericht am Montagnachmittag mit.

Der Angeklagte, ein Salzburger und Freund der Verstorbenen, wurde erstinstanzlich wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Todesfall im Jänner 2025

Die Frau kam im Jänner 2025 bei einer Besteigung des Großglockners im Gemeindegebiet von Kals im Bezirk Lienz ums Leben. Der Prozess fand am 19. Februar 2026 am Landesgericht Innsbruck statt. Einzelrichter Norbert Hofer sprach den Angeklagten schuldig. Die schriftliche Ausfertigung des Urteils verzögerte sich aufgrund des Umfangs der Causa monatelang.

Bedingte Haftstrafe und Geldstrafe

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 9.600 Euro.

Beide Seiten kündigen Rechtsmittel an

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Kurt Jelinek hatten unmittelbar nach der Verhandlung angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Die reguläre Frist dafür beträgt vier Wochen. Jelinek beantragte aufgrund des großen Umfangs des Verfahrens eine Fristverlängerung. Sobald die Rechtsmittel eingelangt sind, ist das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht zuständig.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.