Feuerinferno in St. Veit: Leerstehendes Betriebsgebäude wird Brandopfer
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Brand in leerstehendem Betriebsgebäude in St. Veit an der Glan

In St. Veit an der Glan ist am Mittwochnachmittag in der Flussgasse ein Feuer in einem leerstehenden Betriebsgebäude ausgebrochen. Der Einsatz der Feuerwehr dauerte rund eine Stunde, bevor „Brand aus“ gegeben werden konnte.

Anrainer hatten am Nachmittag Rauch aus dem Gebäude bemerkt und die Feuerwehr verständigt. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte wenige Minuten nach der Alarmierung drang dichter Rauch aus dem Gebäude, die Rauchsäule war bereits während der Anfahrt gut sichtbar.

Die Zufahrten zum Betriebsgelände waren versperrt, ein Tor musste von den Einsatzkräften gewaltsam geöffnet werden. Zwei Atemschutztrupps bereiteten anschließend einen Innenangriff auf den Brand vor. Bei der weiteren Erkundung stellten die Einsatzkräfte einen zweiten Brandherd im Gebäude fest; ein dritter Atemschutztrupp nahm eine zweite Löschleitung vor, um das Feuer im Innenangriff zu bekämpfen.

Feuerwehrleute durchsuchten das gesamte Gebäude nach Personen sowie nach möglichen weiteren Brandstellen. Es wurden keine Personen gefunden, weitere Brandstellen stellten die Einsatzkräfte nicht fest. Beide Brandstellen wurden mit Wärmebildkameras kontrolliert, die Kontrolle wurde fortgesetzt, bis keine Bereiche mit hohen Temperaturen mehr vorhanden waren.

Nach Abschluss der Löscharbeiten wurde das Gebäude mit mehreren Hochleistungslüftern rauchfrei gemacht. Während der Aufräumarbeiten wurden erste Hygiene- und Dekontaminationsmaßnahmen für die Atemschutzgeräteträger sowie für die eingesetzten Ausrüstungsgegenstände gesetzt.

Die Feuerwehr St. Veit/Glan war mit sieben Fahrzeugen und 32 Einsatzkräften vor Ort. Die Polizei setzte zwei Streifen mit insgesamt vier Beamten ein. Das Rote Kreuz war während des Atemschutzeinsatzes mit drei Sanitätern in Bereitschaft.

Der entstandene Schaden kann derzeit nicht beziffert werden. Die Brandursache ist Gegenstand polizeilicher Ermittlungen, Brandstiftung als Ursache kann nicht ausgeschlossen werden.