Hitzewelle in Kärnten: Diese Pflichten haben Arbeitgeber bei über 30 Grad
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Hitzewelle in Kärnten: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

In Kärnten hält eine Hitzewelle an. Für diese Woche werden Temperaturen von bis zu 36 Grad und mehr erwartet. Der Hitzeschutzplan ist aktiviert. Ab einer gefühlten Temperatur von 30 Grad gelten gesetzliche Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Arbeiterkammer Kärnten verzeichnet Anfragen von Arbeitgebern zu den geltenden Hitzeschutzmaßnahmen. Beschwerden über zu heiße Arbeitsbedingungen halten sich laut Kammer in Grenzen.

Pflichten bei Arbeit im Freien

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über gesundheitliche Gefahren durch Hitze zu informieren. Für Tätigkeiten im Freien müssen sie UV-schützende Kleidung, Kopfbedeckungen sowie Sonnencreme bereitstellen. Die aktuelle gefühlte Temperatur lässt sich auf der Website von Geosphere Austria abrufen.

Für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter gilt: Ab einer gefühlten Temperatur von 32,5 Grad besteht keine Pflicht mehr, im Freien zu arbeiten. Steht kein kühlerer Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung, haben die Betroffenen Anspruch auf Entschädigung.

Vorschriften für Büros und Innenräume

In Büros muss die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad gehalten werden. Arbeitgeber müssen direkte Sonneneinstrahlung durch Fenster verhindern und wärmestrahlende Flächen abschirmen. Ist eine Klimaanlage vorhanden, sollte die Temperatur von 25 Grad möglichst nicht überschritten werden. Alternativ können Ventilatoren eingesetzt werden, um die Raumtemperatur unter dieser Marke zu halten.

Unabhängig vom Arbeitsort müssen Arbeitgeber stets ausreichend kühle Getränke kostenlos zur Verfügung stellen.