Urlaub und Erreichbarkeit: Fast die Hälfte der Beschäftigten prüft E-Mails oder ist telefonisch erreichbar
Laut einer Umfrage der Personalplattform Karriere.at prüfen 45 Prozent der Beschäftigten im Urlaub regelmäßig E-Mails oder sind telefonisch erreichbar. Weitere 28 Prozent stehen zumindest für Notfälle zur Verfügung.
Jede vierte befragte Person empfindet diese ständige Erreichbarkeit als Belastung.
Rechtliche Lage: Keine Pflicht zur Erreichbarkeit
Arbeitsrechtsexperte Xhevahir Rrahimi stellt klar, dass Arbeitnehmer gesetzlich nicht verpflichtet sind, im Urlaub erreichbar zu sein. Sie sind demnach auch nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber den Urlaubsort mitzuteilen. Die Erreichbarkeit im Urlaub kann ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen abgelehnt werden.
Klauseln in Arbeitsverträgen, die eine Erreichbarkeit im Urlaub zur Bedingung machen, sind nach Einschätzung von Rrahimi unzulässig. Aus rechtlicher Sicht rät er davon ab, im Urlaub für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Als Begründung führt er an, dass die Erreichbarkeit den Erholungszweck des Urlaubs erheblich vereitelt.







