In Kärnten bieten 43 Notare eine kostenlose Rechtsberatung an. Im Mittelpunkt stehen dabei die Themen Testament, rechtliche Absicherung bei Immobilienkäufen und Vorsorgevollmacht. Bis zum 7. Oktober kann bei allen Notaren in Kärnten ein kostenloser Beratungstermin vereinbart werden. Zusätzlich gibt es öffentliche Beratungen in Villach und Klagenfurt.
Beratung zu Testament, Immobilienkauf und Vorsorge
Die Notariatskammer Kärnten macht mit der Aktion auf zentrale Fragen der privaten Rechtsvorsorge aufmerksam. Präsident Werner Stein rät von handgeschriebenen Testamenten ab, insbesondere wenn mehrere Personen erbberechtigt sind. In Österreich existieren derzeit 2,5 Millionen Testamente. Damit ein Testament gültig ist, muss zudem das Original vorliegen.
Beim Thema Immobilienkauf empfiehlt Stein, das Grundbuch zu prüfen. Zusätzlich rät er, sich bei der zuständigen Gemeinde zu erkundigen. Diese Schritte gehören zu den Punkten, die im Rahmen der kostenlosen Beratung angesprochen werden.
Auch die Vorsorgevollmacht ist Teil des Beratungsangebots. Mit ihr wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Fall fehlender Geschäftsfähigkeit Bankgeschäfte zu erledigen, über eine Unterbringung zu entscheiden und im Grundbuch tätig zu werden. Die Patientenverfügung ist in der Vorsorgevollmacht inkludiert. Stein rät zudem von oberflächlichen Recherchen im Internet sowie von Anfragen an Künstliche Intelligenz ab, wenn es um solche rechtlichen Fragen geht.
Bedeutung von Testament und Vollmacht im Erbrecht
Grundsätzlich regelt ein Testament, wie der Nachlass einer Person nach ihrem Tod verteilt wird. Fehlt ein gültiges Testament, greift die gesetzliche Erbfolge, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis richtet und nicht zwingend dem tatsächlichen Willen der verstorbenen Person entsprechen muss. Handschriftliche Testamente sind in Österreich zwar grundsätzlich zulässig, bergen jedoch Risiken, etwa wenn Formvorschriften nicht eingehalten werden oder die Auslegung des Textes bei mehreren Erben zu Streit führt. Notarielle Testamente werden zudem im Zentralen Testamentsregister erfasst, was die Auffindbarkeit im Erbfall erleichtert.
Bei Immobilienkäufen dient das Grundbuch dazu, Eigentumsverhältnisse, Belastungen wie Hypotheken oder Dienstbarkeiten sowie mögliche Vorkaufsrechte offenzulegen. Eine Prüfung vor dem Kauf kann spätere rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Ergänzend können Auskünfte der Gemeinde Aufschluss über Widmung, Bebauungsvorschriften oder laufende Verfahren geben, die im Grundbuch selbst nicht ersichtlich sind.
Die Vorsorgevollmacht wiederum setzt an einem anderen Punkt an: Sie regelt nicht den Todesfall, sondern Situationen, in denen eine Person zu Lebzeiten ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, etwa infolge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls. Ohne eine solche Vollmacht kann es notwendig werden, dass ein Gericht eine Erwachsenenvertretung einrichtet. Mit einer im Vorfeld erteilten Vollmacht kann die betroffene Person hingegen selbst bestimmen, wer in ihrem Namen handeln darf und in welchem Umfang. Die in der Vorsorgevollmacht enthaltene Patientenverfügung ergänzt dies um medizinische Wünsche, etwa zu bestimmten Behandlungen.
Notare übernehmen bei all diesen Themen eine beratende und beurkundende Funktion. Sie prüfen die Geschäftsfähigkeit der beteiligten Personen, klären über rechtliche Folgen auf und sorgen für eine Formulierung, die im Ernstfall Bestand hat. Diese Rolle unterscheidet die notarielle Beratung von allgemeinen Informationen aus dem Internet oder von automatisiert erstellten Texten, die individuelle rechtliche Rahmenbedingungen nicht berücksichtigen können.








