Kärntner Rechtsanwaltskammer warnt vor neuer Gerichtsgebühr bei Berufungsrückzug
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Österreich: Kärntner Rechtsanwaltskammer kritisiert geplante Gerichtsgebühren-Änderungen

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes sind Änderungen bei Gerichtsgebühren in Österreich geplant. Die Kärntner Rechtsanwaltskammer übt daran Kritik.

Neue Gebühr bei zurückgezogenen Berufungen

Konkret ist eine neue Gerichtsgebühr für jene Fälle vorgesehen, in denen eine Person eine Berufung gegen ein Urteil anmeldet, diese aber später nicht weiterverfolgt. Die geplante Regelung betrifft dabei insbesondere Situationen, in denen Betroffene zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels beurteilen zu können.

Darüber hinaus soll die Bagatellgrenze für Berufungen im Zivilrecht von derzeit 2.700 Euro auf 3.500 Euro angehoben werden.

Deckungsgrad bereits über 100 Prozent

Kammerpräsident Bernhard Fink weist darauf hin, dass die österreichische Justiz ihre Kosten – ohne Strafvollzug – bereits zu 117 Prozent durch Gerichtsgebühren deckt. Laut der Kärntner Rechtsanwaltskammer ist Österreich damit europaweit das einzige Land mit einem Deckungsgrad von über 100 Prozent.

Im April 2025 waren die Gerichtsgebühren bereits um 23 Prozent angehoben worden.