Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel ab Juli sorgt für Chaos im Handel – Mohnsemmel günstiger als Mohnzopf
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Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel ab Juli – Handel und Gewerbe kämpfen mit komplexen Regeln

Ab 1. Juli 2026 senkt die österreichische Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel von zehn Prozent auf 4,9 Prozent. Ziel der Maßnahme ist eine Entlastung der Haushalte angesichts der Teuerung.

In Handel und Lebensmittelgewerbe sorgt die Neuregelung jedoch für erhebliche Unsicherheit. Unternehmen beklagen den hohen Aufwand, der mit der Umsetzung verbunden ist.

Unterschiedliche Sätze je nach Produkt und Zusammensetzung

Die neuen Regelungen führen teils zu schwer nachvollziehbaren Unterscheidungen. So fällt eine Mohnsemmel künftig unter den reduzierten Steuersatz von 4,9 Prozent, während für einen Mohnzopf weiterhin zehn Prozent gelten. Bei Brot richtet sich der anwendbare Steuersatz nach dem Fett- und Zuckergehalt: Enthält Brot weniger als fünf Prozent Fett in der Trockenmasse, gilt der neue Satz von 4,9 Prozent; bei einem Fettanteil von mehr als fünf Prozent bleiben es zehn Prozent.

Bäcker Sandro Schipflinger wies darauf hin, dass kaum ein Bäcker die Zusammensetzung seiner Produkte selbst berechnen könne, da dafür lebensmitteltechnologisches Fachwissen nötig sei. Eine leere Semmel wird künftig mit 4,9 Prozent besteuert. Fleischkäse hingegen bleibt beim alten Steuersatz, und auch eine Fleischkäse-Semmel wird mit zehn Prozent besteuert, da sie als Snack eingestuft wird.

Obst und Gemüse: Nur bestimmte Sorten betroffen

Im Bereich Obst und Gemüse gilt die Steuersenkung für Produkte wie Gurken, Tomaten, Spargel und Auberginen. Beeren sind hingegen von der Maßnahme ausgenommen. Obsterzeuger Stefan Mair erklärte, mit den vorliegenden Listen arbeiten zu können, bemängelte jedoch die Logik hinter der Einteilung.