Das Land Vorarlberg unterstützt Familien unter bestimmten Voraussetzungen finanziell bei den Kosten für Nachhilfeunterricht. Wie aus einer Landtagsanfrage aus dem Oktober 2025 hervorgeht, wurde diese Förderung zwischen 2020 und 2024 jedoch nur zwölfmal in Anspruch genommen. Das geht aus Angaben der Arbeiterkammer Vorarlberg hervor.
Nur zwölf Förderungen in fünf Jahren
Laut Arbeiterkammer wurde die Nachhilfeförderung des Landes in den vergangenen fünf Jahren insgesamt zwölfmal gewährt. Grundlage dieser Zahl ist eine Landtagsanfrage aus dem Oktober 2025, die den Zeitraum von 2020 bis 2024 umfasst.
Anspruch auf die Förderung haben Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwächeren Familien, die in mindestens einem Fach mit „Nicht genügend“ beurteilt wurden. Gefördert werden dabei die Kosten von bis zu 15 Einheiten Nachhilfeunterricht. Die konkrete Höhe der Förderung richtet sich nach dem Familiennettoeinkommen.
Wer die Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, muss ein schriftliches Ansuchen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung stellen. Dafür gilt eine Frist von sechs Monaten nach Erhalt der Schulnachricht beziehungsweise des Jahreszeugnisses.
Hohe Ausgaben für Nachhilfe in Österreich
Die Arbeiterkammer verweist zugleich auf die finanzielle Belastung, die Nachhilfeunterricht für Familien in Österreich insgesamt bedeutet. Demnach geben Familien österreichweit jährlich rund 143,8 Millionen Euro für Nachhilfe aus. Pro Kind und Jahr fallen dabei im Schnitt etwa 720 Euro an.
Vorarlberger AK-Präsident Bernhard Heinzle äußerte sich vor diesem Hintergrund zu der geringen Zahl an bewilligten Förderungen im Land.
Einordnung der geringen Nutzung
Angesichts der bundesweit hohen Ausgaben für Nachhilfe steht die geringe Zahl von zwölf Förderungen in fünf Jahren in einem auffälligen Verhältnis. Grundsätzlich hängt die tatsächliche Nutzung solcher Unterstützungsangebote von mehreren Faktoren ab, etwa vom Bekanntheitsgrad einer Förderung, von der Verständlichkeit der Antragsvoraussetzungen sowie vom Aufwand, der mit einem schriftlichen Ansuchen verbunden ist.
Bei einkommensabhängigen Förderungen im Bildungsbereich zeigt sich allgemein häufig, dass die formalen Kriterien wie ein bestimmtes Nettoeinkommen oder eine konkrete Schulnote den Kreis der Anspruchsberechtigten von vornherein eingrenzen. Zusätzlich erfordern solche Verfahren in der Regel eine aktive Antragstellung durch die Familien selbst, da eine automatische Vergabe bei einkommensabhängigen Leistungen üblicherweise nicht vorgesehen ist.
Frist für Nachprüfungen im Herbst
Für Schülerinnen und Schüler, die im Herbst zu einer Nachprüfung antreten müssen, bleiben nach aktuellem Stand noch knapp vier Wochen Zeit zur Vorbereitung.






