Österreich überarbeitet Weingesetz: Fokus auf EU-Vorgaben und Naturweine
In Österreich wird das seit Jahrzehnten geltende Weingesetz derzeit umfassend überarbeitet. Hintergrund sind Vorgaben der Europäischen Union, die in nationales Recht umgesetzt werden sollen.
Das bestehende Weingesetz gilt seit dem Weinskandal im Jahr 1985, der Österreich damals erschüttert hatte. Ein großer Teil des damals beanstandeten Weins stammte aus der Region Wagram.
Strenges Regelwerk und internationaler Ruf
Der Präsident des Weinbauverbandes Niederösterreich, Reinhard Zöchmann, bezeichnet das österreichische Weingesetz als eines der strengsten weltweit. Nach seinen Angaben trägt dies dazu bei, dass Österreich international einen guten Ruf genießt.
In Österreich gibt es landesweit 5.500 Weinbaubetriebe. Einzelne Betriebe setzen dabei auf Naturweine oder Weine ohne Zusätze.
Diskussion um Naturweine und Verkostungen
Einigen dieser Betriebe ist zuletzt negativ aufgefallen, dass ihre Naturweine bei staatlichen Verkostungen durchfielen. Naturweine werden möglichst ohne Zusätze und ohne aufwändige önologische Verfahren produziert.
Franz Paschinger, Chef des Bio-Weinguts Urbanihof in Fels am Wagram im Bezirk Tulln, berichtet, dass Naturweine immer beliebter werden. Er ist als Vertreter des Weinhandels am Wagram in die Begutachtung des Entwurfs für das neue Weingesetz eingebunden.
Im Entwurf ist vorgesehen, dass künftig eine speziell auf Naturweine geschulte Gruppe bei Verkostungen eingesetzt werden soll. Welche konkrete Ausgestaltung diese Regelungen im endgültigen Gesetz haben werden, ist noch offen.
Geplante Änderungen bei Herkunfts- und Qualitätsprüfung
Nach den Plänen zum neuen Weingesetz sollen Erzeugervereinigungen künftig die Anforderungen für Gebietsweine mit Herkunftsschutz festlegen. Diese Weine sollen regional verkostet werden. Als Beispiel wird genannt, dass Wachauer Weine von Fachleuten aus der Wachau verkostet werden sollen.
Reinhard Eder, Direktor der Höheren Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg im Bezirk Tulln, geht davon aus, dass sich mit dem neuen Weingesetz generell bei den Verkostungen etwas ändern dürfte.
Derzeit gibt es zudem eine Diskussion über die Prüfnummern von Qualitätsweinen. Eder zufolge wollen die Weinbauvereine diese Prüfnummern beibehalten. Ob dies im neuen Weingesetz tatsächlich so vorgesehen sein wird, steht noch nicht fest.
Verfahren zur staatlichen Prüfnummer
Ein Wein erhält die staatliche Prüfnummer in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst wird er in einem zertifizierten Labor auf zugelassene önologische Verfahren und auf bestimmte Grenzwerte überprüft. Im zweiten Schritt erfolgt eine amtliche Verkostung.
Nach Darstellung von Reinhard Eder ist diese amtliche Verkostung die höchste Hürde im Verfahren zur staatlichen Prüfnummer. Welche Detailregelungen das neue Weingesetz am Ende enthalten wird und ab wann es in Kraft tritt, ist derzeit noch offen.







