Diskussion um steirisches Weinbaugesetz und Qualitätskontrolle
In der Steiermark muss jeder Qualitätswein, der eine rot-weiß-rote Banderole tragen soll, eine Prüfung beim Bundesamt für Weinbau durchlaufen. Diese Kontrollen sind Teil des österreichischen Weingesetzes, das nach einem Glykol-Skandal vor rund 40 Jahren eingeführt wurde.
Im Rahmen der laufenden Diskussionen über ein neues Weingesetz geht es unter anderem um mehr Selbstbestimmung für Winzer und um eine Entbürokratisierung. Vertreter der steirischen Weinbranche wollen ihre Vorstellungen weiterhin in den Gesetzgebungsprozess einbringen.
Strenge Prüfungen für steirischen Qualitätswein
Laut dem steirischen Weinbauchef Martin Palz wird der zu prüfende Wein vom Erzeuger eingereicht. Die Weine werden sowohl analytisch als auch sensorisch getestet. Besteht ein Wein beide Prüfungen, darf er mit einer staatlichen Prüfnummer und einer rot-weiß-roten Banderole gekennzeichnet werden.
Die Einreichgebühr für die Qualitätsprüfung eines Weins beträgt 100 Euro. Etwa drei Viertel der steirischen Weine erhalten im Rahmen der Prüfung eine staatliche Prüfnummer. Rund ein Viertel muss als Landwein vermarktet werden. Zu hohe Säurewerte oder Trübheit werden als Beispiele für Gründe genannt, warum ein Wein keine Prüfnummer erhält und als Landwein in den Handel kommt.
Das österreichische Weingesetz wird als eines der strengsten weltweit beschrieben. Die EU regelt die unterste Qualitätsstufe von Wein mit bestimmten Technologien, die in einzelnen Ländern wie Österreich strenger gehandhabt werden können.
Neuer Gesetzesentwurf und Forderung nach Entbürokratisierung
Stefan Potzinger, Obmann der Organisation Wein Steiermark, erklärt, ein neuer Entwurf für ein Weingesetz solle den Winzern mehr Selbstbestimmung geben. Demnach könnten Winzer künftig selbst geschmackliche Kriterien für Weine definieren. Prüfer könnten auf diese von den Winzern festgelegten Kriterien geschult werden.
Im neuen Weingesetz ist eine Entbürokratisierung vorgesehen. Stefan Potzinger und Martin Palz unterstützen die Qualitätskontrolle von Wein und sehen zugleich die Notwendigkeit, bürokratische Abläufe im Zusammenhang mit dem Weingesetz zu vereinfachen.
Die steirische Weinbranche will ihre Ideen zum neuen Weingesetz weiterhin einbringen. Der Zeitpunkt für die Beschlussfassung oder das Inkrafttreten des neuen Weingesetzes ist derzeit noch unklar.








