Sachkundenachweis für neue Tierhalter: Österreich führt Pflicht ab Juli 2026 ein
Ab 1. Juli 2026 müssen neue Besitzer von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageien in Österreich einen Sachkundenachweis erbringen. Die Regelung geht auf eine Novelle des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2024 zurück.
In Kärnten findet der erste Kurs für Hundebesitzer am 11. Juli 2026 statt. Informationen zu weiteren Kursterminen sind über die Internetseite des Landes Kärnten abrufbar.
Inhalte und Umfang der Kurse
Jeder Kurs umfasst vier Stunden Theorie und zwei Stunden Praxis. Vermittelt werden grundlegende Kenntnisse zu artgerechter Haltung, Pflege, Ernährung und Verhalten der jeweiligen Tiere. Die Kurse müssen kostendeckend angeboten werden; die tatsächlichen Kosten hängen von den jeweiligen Vortragenden ab.
Ausnahmen von der Nachweispflicht
Von der neuen Regelung ausgenommen sind Personen, die bereits einen Hund halten und diesen in der Heimtierdatenbank registriert haben, sowie Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund gehalten und registriert haben. Auch einschlägige Ausbildungen oder berufliche Qualifikationen können von der Nachweispflicht befreien.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








