Was bei Ruhestörungen erlaubt ist – und was nicht
Lärm in Wohngebieten führt immer wieder zu Streitfällen, die auch vor Gericht landen. Klare Regeln zu Ruhezeiten und deren Grenzen sollen dabei helfen, Konflikte zwischen Nachbarn zu vermeiden.
Die gesetzlichen Ruhezeiten gelten von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie von 12.00 bis 14.00 Uhr. Festgelegt werden sie von den Gemeinden. In Wohnanlagen bestehen darüber hinaus meist eigene Hausordnungen.
Was erlaubt ist
Laut der Klagenfurter Rechtsanwältin Margarita Obergantschnig ist es zulässig, auf dem Balkon zu sitzen und zu plaudern. Auch eine Grillerei im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Nicht erlaubt ist hingegen das Rasenmähen während der Mittagsruhe.
Was verboten ist
Als unzulässig nennt Obergantschnig lautes Musikspielen, Grölen und lautes Musizieren. Entscheidend sei dabei stets die Ortsüblichkeit: In lebhafteren Gegenden sei ein höherer Lärmpegel zulässig als in ruhigen Wohngegenden.
Nicht zulässig wäre es laut Obergantschnig zudem, in einer Hausordnung ganz gewöhnliche Tätigkeiten generell zu verbieten.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.







