Salzburg berücksichtigt Mikro-ÖV in Raumordnungskriterien
Das Land Salzburg wird Angebote des Mikro-Öffentlichen-Verkehrs künftig in seinen raumordnungskriteriellen Beurteilungen berücksichtigen. Damit ändern sich die Kriterien, nach denen die Erreichbarkeit von Flächen bei Widmungsverfahren beurteilt wird.
In Gemeinden, die Mikro-ÖV anbieten, soll es dadurch leichter werden, abgelegene Grundstücke umzuwidmen. Mikro-ÖV-Angebote galten bisher in den raumordnungsrechtlichen Verfahren des Landes nicht als öffentlicher Verkehr und wurden nicht berücksichtigt.
Mikro-ÖV als relevanter öffentlicher Verkehr
Mit der neuen Regelung gelten Mikro-ÖV-Angebote wie der Tennengau-Shuttle, der Lungau-Shuttle und der Goldegg-Shuttle künftig in der Raumordnung des Landes Salzburg als relevanter öffentlicher Verkehr. Salzburg ist damit das erste Bundesland in Österreich, das Mikro-ÖV-Angebote in dieser Form berücksichtigt.
Ausgangspunkt der Diskussion war unter anderem ein Fall in Krispl (Tennengau). Dort wollte die Gemeinde ein Privatgrundstück von Grünland in Bauland umwidmen. Das Land Salzburg lehnte das Ansuchen ab, weil die Fläche mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbar sei.
Fall Krispl und Tennengau-Shuttle
Seit eineinhalb Jahren gibt es in der Nähe des betroffenen Grundstücks in Krispl eine Haltestelle des Tennengau-Shuttles. Der Bus dieses Mikro-ÖV-Systems kommt auf Bestellung und wird von der Gemeinde mitfinanziert.
Landeshauptfrau-Stellvertreter und Verkehrsreferent Stefan Schnöll (ÖVP) erklärte, das Land wolle Gemeinden motivieren, Mikro-ÖV-Systeme in ihren Gemeinden einzusetzen.
Ausbau des Mikro-ÖV-Netzes geplant
Derzeit bestehen im Bundesland Salzburg sechs Mikro-ÖV-Angebote. Diese bedienen insgesamt fast 30 Gemeinden.
Ein weiterer Ausbau des Systems ist geplant. Künftig sollen zusätzliche rund 30 Gemeinden durch Kleinbusse des Mikro-ÖV erreicht werden. Diese Gemeinden sollen auch raumordnungsrechtlich von den neuen Regelungen zur Berücksichtigung des Mikro-ÖV profitieren.







