Landesgericht Salzburg: Konditorei Fürst darf vorerst als Erfinderin der Mozartkugel werben
Das Landesgericht Salzburg hat am Dienstag, 23. Juni 2026, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Cafe-Konditorei Fürst GmbH abgelehnt. Die Konditorei darf damit bis auf Weiteres damit werben, die Mozartkugel erfunden zu haben.
Der Salzburger Confiseur Josef Holzermayer hatte den Antrag gestellt, um der Konditorei Fürst die Verwendung der Angaben „Erfinder der Salzburger Mozartkugel“ und „Erfinder der Original Salzburger Mozartkugel“ zu untersagen. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab.
Streit läuft seit August 2025
Die Auseinandersetzung darüber, wer sich als Erfinder der Mozartkugel bezeichnen und von der „Original Salzburger Mozartkugel“ sprechen darf, beschäftigt die Gerichte seit August 2025. Eine endgültige Klärung steht noch aus: Das Hauptverfahren ist für Ende August 2026 angesetzt.
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt es der Cafe-Konditorei Fürst GmbH erlaubt, ihre Produkte mit den entsprechenden Bezeichnungen zu bewerben.








