Steirische Sozialpartner fordern zentrale Energiestelle und raschen Ökostrom-Ausbau bis 2030
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Steirische Sozialpartner und Industriellenvereinigung legen Energiepositionspapier vor

Die Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, der ÖGB sowie die Industriellenvereinigung Steiermark haben gemeinsam das Positionspapier „Energie Zukunft“ vorgelegt. Darin schlagen die Unterzeichner unter anderem die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für Energiefragen beim Land Steiermark vor und legen einen Fahrplan bis zum Jahr 2030 vor.

Unterzeichnet haben das Papier Wirtschaftskammerpräsident Josef Herk, Arbeiterkammerpräsident Josef Pesserl, ÖGB-Chef Horst Schachner, Landwirtschaftskammerpräsident Andreas Steinegger sowie Kurt Maier von der Industriellenvereinigung Steiermark.

Aktuelle Energieversorgung der Steiermark

Im Jahr 2024 lag der Anteil erneuerbarer Energien in der Steiermark bei knapp 41 Prozent. Rund 60 Prozent des Energiebedarfs wurden durch Importe von Erdöl und Erdgas gedeckt. Die Wasserkraft stellt mit rund 1.000 Megawatt installierter Leistung und etwa 4,6 Terawattstunden den größten erneuerbaren Beitrag. Photovoltaikanlagen auf geeigneten Flächen kommen auf rund 1.500 Megawatt installierte Leistung und erzeugen etwa 1,5 Terawattstunden. Windkraftanlagen liefern derzeit bei 324 Megawatt Leistung rund 0,6 Terawattstunden.

Ausbauziele bis 2030

Das Positionspapier sieht bis 2030 einen deutlichen Ausbau aller drei erneuerbaren Erzeugungsarten vor. Bei der Photovoltaik ist ein Zuwachs von 1,3 Terawattstunden geplant, bei der Windkraft ein Plus von 1,5 Terawattstunden und bei der Wasserkraft eine Steigerung um 0,4 Terawattstunden.

Zentrale Forderungen

Neben dem Bekenntnis zum Produktionsstandort Steiermark fordert das Papier den koordinierten Ausbau von Erzeugungskapazitäten, Energienetzen, CO2-Netzen, Fernkälte und Speichern. Weitere Forderungen betreffen die Sicherstellung geeigneter Flächen für erneuerbare Energien – einschließlich der Ausweitung von Wind- und Photovoltaik-Vorrangzonen sowie Sonderstandortverordnungen –, die Anbindung an internationale Wasserstoffkorridore sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.