Das Land Salzburg hat am Montag die Einführung eines Pflege-Notdienstes angekündigt und dies als eines der wichtigsten Ergebnisse seiner Landes-Pflegeplattform präsentiert. Ab 2027 sollen in der Stadt Salzburg eigene Pflegekräfte im Rahmen dieses Dienstes Hausbesuche bei pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren übernehmen. Einen Tag später meldete sich die Salzburger Sozialstadträtin Andrea Brandner (SPÖ) zu Wort und zeigte sich überrascht darüber, dass das Land mit dem Projekt an die Öffentlichkeit gegangen sei.
Brandner erklärte, die städtische Sozialabteilung arbeite bereits seit mehr als einem Jahr an der Einführung eines solchen Pflegenotdienstes. Das benötigte Personal sei bereits vorhanden. Das Land wiederum reagierte am Dienstag irritiert auf diese Aussagen und stellte klar, dass Brandner und ihr Ressort in die Ausarbeitung innerhalb der Salzburger Pflegeplattform eingebunden gewesen seien. Bei der Vorstellung des Projekts sei zudem mehrfach betont worden, dass es gemeinsam mit der Stadt Salzburg erarbeitet worden sei.
Zuständigkeiten und Aussagen im Widerspruch
Im Kern des Konflikts steht die Frage, wer die Einführung des Pflege-Notdienstes maßgeblich vorangetrieben hat und wie die Kommunikation darüber erfolgen sollte. Während das Land das Projekt als zentrales Ergebnis seiner Pflegeplattform darstellte, verwies Brandner auf die langjährige Vorarbeit ihrer eigenen Abteilung. Das Land hält dem entgegen, dass die Stadt von Beginn an Teil des Prozesses gewesen sei und dies bei der öffentlichen Vorstellung auch so kommuniziert worden sei.
Konkret soll der künftige Pflege-Notdienst Pflegekräfte umfassen, die pflegebedürftige Menschen zu Hause aufsuchen. Im Mittelpunkt stehen dabei Probleme, die im Alltag pflegebedürftiger Personen auftreten können, etwa bei der Wundversorgung oder im Zusammenhang mit Kathetern. Ziel ist es, in solchen Situationen rasch fachliche Unterstützung vor Ort zu ermöglichen.
Finanzierung noch nicht endgültig geklärt
Die Kosten des Projekts belaufen sich auf etwas mehr als eine Million Euro pro Jahr. Getragen werden sollen sie gemeinsam von der Stadt Salzburg, dem Land Salzburg und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Für die konkrete Aufteilung dieser Kosten fehlen jedoch noch die notwendigen Gremienbeschlüsse der beteiligten Institutionen. Erst wenn diese Beschlüsse vorliegen, kann die Finanzierung formal fixiert werden.
Sollte die Abwicklung erfolgreich verlaufen, ist ein Start des Pflege-Notdienstes voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2027 möglich. Ein genauer Zeitpunkt steht bislang nicht fest, da dieser von den ausstehenden Beschlüssen zur Kostenteilung abhängt.
Organisation mobiler Pflegeangebote im Alltag
Mobile Pflegeangebote wie Hausbesuche durch Pflegekräfte sind in vielen Regionen ein fester Bestandteil der Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen. Sie ergänzen klassische ambulante Pflegedienste, indem sie gezielt auf akute oder wiederkehrende Probleme im häuslichen Umfeld reagieren, etwa bei medizinisch-pflegerischen Fragestellungen, die keinen sofortigen Krankenhausaufenthalt erfordern, aber fachliche Unterstützung notwendig machen.
Die Finanzierung solcher Angebote ist in Österreich häufig zwischen mehreren Trägern aufgeteilt. Länder und Gemeinden übernehmen üblicherweise einen Teil der Kosten für soziale Dienstleistungen, während die Sozialversicherungsträger, etwa die Gebietskrankenkassen, ihren Beitrag oft im Zusammenhang mit medizinisch-pflegerischen Leistungen leisten. Eine solche Aufteilung erfordert in der Regel abgestimmte Beschlüsse der jeweiligen Gremien, bevor ein Projekt tatsächlich anlaufen kann. Bis alle notwendigen Entscheidungen formal getroffen sind, bleiben Zeitpläne für den Start neuer Angebote deshalb häufig vorläufig.
Auch die Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden bei der Ausgestaltung von Pflege- und Sozialleistungen ist in Österreich verbreitet, da viele Zuständigkeiten zwischen diesen Ebenen aufgeteilt sind. Plattformen, in denen unterschiedliche Gebietskörperschaften gemeinsam Konzepte erarbeiten, dienen dazu, solche Zuständigkeiten zu bündeln und Doppelstrukturen zu vermeiden. Wie
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.







