Wassernutzungsverbot in drei Gemeinden im Bezirk Grieskirchen
In Grieskirchen, St. Georgen bei Grieskirchen und Tollet gilt ab Freitag ein Verbot bestimmter Wassernutzungen. Anhaltende Trockenheit hat die drei Gemeinden im Bezirk Grieskirchen in Oberösterreich zu der Maßnahme veranlasst.
Bürgermeisterin Maria Pachner (ÖVP) kündigte eine strenge Handhabung des Verbots an. Bei Verstößen droht eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft sowie eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro.
Was ist verboten
Untersagt sind das Autowaschen zu Hause, das Bewässern von Rasenflächen sowie das Neubefüllen von Pools. Das Verbot gilt für klassische Swimmingpools, Whirlpools und mobile Aufstellpools gleichermaßen. Autowaschen ist ausschließlich in gewerblichen Anlagen mit Wasserkreislauf erlaubt.
Was bleibt erlaubt
Das Nachfüllen von Poolwasser, das durch Verdunstung oder Herumpritscheln verloren gegangen ist, bleibt gestattet. Gemüsebeete, Balkonpflanzen und landwirtschaftliche Kulturen dürfen mit Schlauch oder Gießkanne sparsam bewässert werden – allerdings nur zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr. Ausnahmen vom Verbot bestehen bei Gefahr für Leib und Leben sowie für die Feuerwehr, die ihrerseits zum sparsamen Umgang mit Wasser angehalten wurde.
Dauer der Verordnung
Die Verordnung soll so lange in Kraft bleiben, bis sich die Lage entspannt. Vorausgegangen waren Aufrufe zu einem freiwillig sparsamen Umgang mit Wasser, die keinen ausreichenden Erfolg zeigten.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








