TÜV fordert nach Linzer Legionellen-Todesfall zentrales Register für Wiener Kühltürme

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Nach dem tödlichen Legionellen-Ausbruch in Linz mit drei Todesopfern wird in Wien die Forderung nach einem zentralen Register für Kühltürme laut. Der TÜV Austria verlangt, dass offene Rückkühlanlagen in der Bundeshauptstadt systematisch erfasst werden. Bislang ist unbekannt, wo genau und wie viele solcher Anlagen in Wien überhaupt existieren.

Fehlende Übersicht über Wiener Rückkühlanlagen

Offene Rückkühlanlagen finden sich in Wien an zahlreichen Standorten: bei Fernkältezentralen, auf Wohnhäusern, in Spitälern, Hotels, Altersheimen sowie bei Großrechenzentren. Eine verlässliche Übersicht, wie viele dieser Anlagen tatsächlich in Betrieb sind und wo sie sich befinden, gibt es derzeit nicht. Thomas Fleischanderl, Leiter des Bereichs Umweltschutz beim TÜV Austria, fordert deshalb ein Register für Kühltürme in Wien. Als Vorbild dient Deutschland, wo bereits ein zentrales Register für Kühltürme existiert.

Der TÜV Austria betreut österreichweit rund 5.000 Gebäude. Fleischanderl fordert von den Behörden eine bessere Regelung sowie das konsequente Einfordern regelmäßiger Kontrollen.

Wien Energie verweist auf laufende Kontrollen

Wien Energie zählt zu den großen Betreibern offener Kühltürme in der Stadt. Das Unternehmen erklärte, die eigenen Anlagen würden laufend und engmaschig überwacht. Dazu gehören nach Angaben von Wien Energie regelmäßige technische Kontrollen sowie hygienische Überprüfungen.

Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien, die MA 15, teilte mit, dass in den vergangenen Jahren in Wien keine kühlturmassoziierten Legionellenfälle gemeldet wurden. Eine zentrale, einheitliche Regelung zu Legionellen und anderen Bakterien im Warmwasser existiert in Österreich allerdings nicht: Diese Fragen sind nicht in einer bundesweiten Trinkwasserverordnung geregelt, sondern an die einzelnen Bundesländer delegiert.

Legionellen als wiederkehrendes Thema der Wasserhygiene

Legionellen sind Bakterien, die sich vor allem in stehendem oder unzureichend erhitztem Wasser vermehren können. Besonders kritisch wird es, wenn belastetes Wasser als feiner Sprühnebel, also als Aerosol, eingeatmet wird. Offene Rückkühlanlagen, wie sie bei Klimaanlagen oder industriellen Kühlprozessen zum Einsatz kommen, erzeugen systembedingt größere Wassermengen, die mit der Umgebungsluft in Kontakt kommen. Grundsätzlich gilt: Je wärmer das Wasser und je länger es zirkuliert, ohne ausreichend erhitzt oder desinfiziert zu werden, desto günstiger sind die Bedingungen für eine Vermehrung der Bakterien.

Üblicherweise sehen Wartungskonzepte für solche Anlagen regelmäßige technische Kontrollen sowie mikrobiologische Untersuchungen vor, bei denen Wasserproben auf Legionellen und andere Keime getestet werden. In vielen europäischen Ländern sind Betreiber verpflichtet, solche Kontrollen zu dokumentieren und Ergebnisse an Behörden zu melden. Ein zentrales Register, wie es in Deutschland existiert, soll dabei vor allem im Ernstfall Zeit sparen: Bei einem gemeldeten Ausbruch können Gesundheitsbehörden dann rasch nachvollziehen, welche Anlagen in einem betroffenen Gebiet überhaupt vorhanden sind, um mögliche Infektionsquellen einzugrenzen und zu untersuchen.

In Österreich sind Regelungen zu Legionellenprävention bislang nicht bundesweit einheitlich zusammengefasst, sondern verteilen sich auf unterschiedliche landesrechtliche Vorschriften, etwa im Bereich des Baurechts. Diese föderale Aufteilung betrifft nicht nur die Zuständigkeit für Kontrollen, sondern auch die Frage, welche Meldepflichten für Betreiber von Rückkühlanlagen jeweils gelten. Fachleute aus dem Bereich technischer Prüfdienste weisen wiederholt darauf hin, dass eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Regelung die Nachvollziehbarkeit von Wartungsstandards erleichtern und die Reaktionsfähigkeit bei Ausbrüchen verbessern könnte.

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Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.