Verfassungsgerichtshof: Platzverbot bei Weltcup-Skirennen in Gurgl war rechtswidrig
Das beim Weltcup-Skirennen in Gurgl im November 2023 verhängte Platzverbot war rechtswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden und damit einer Beschwerde betroffener Aktivistinnen und Aktivisten stattgegeben.
Die Bezirkshauptmannschaft Imst hatte das Platzverbot anlässlich eines Herren-Slaloms ausgesprochen. Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation hatten kurz vor Ende des Rennens Spruchbänder hochgehalten und orange Farbe im Zielraum versprüht. Der zweite Durchgang des Slaloms wurde daraufhin zehn Minuten lang unterbrochen. Wegen Missachtung des Platzverbotes verhängte die Bezirkshauptmannschaft Imst anschließend eine Geldstrafe, gegen die die Betroffenen Beschwerde einreichten.
Kein ausreichender Rechtsgrund für das Verbot
Der Verfassungsgerichtshof befand, dass sich das Platzverbot nicht auf das Sicherheitspolizeigesetz stützen ließ. Laut Urteilsbegründung habe eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit nicht vorgelegen. Das Gericht stellte zudem fest, dass das Gesetz nicht dazu diene, Veranstaltungen vor bloßen Störungen zu schützen.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsgerichtshof ein derartiges Platzverbot als gesetzeswidrig einstuft. Bereits im vergangenen Jahr erklärte das Höchstgericht ein Platzverbot für rechtswidrig, das im April 2024 für ein Konzert von Andreas Gabalier in Ischgl ausgesprochen worden war. Auch dort waren Klimaaktivisten aufgetreten – sie hatten die Bühne erklommen.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








