Verfassungsgerichtshof prüft Rückzahlungspflicht bei 24-Stunden-Pflege in der Steiermark
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Verfassungsgerichtshof prüft steirisches Pflege- und Betreuungsgesetz

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasst sich mit dem steirischen Pflege- und Betreuungsgesetz. Ein Richter des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark hatte den Antrag auf verfassungsrechtliche Prüfung gestellt und dabei Bedenken hinsichtlich des Gleichheitsprinzips geäußert.

Der VfGH hat bestätigt, dass der Antrag behandelt wird. Geprüft wird das konkrete Gesetz, nicht das zugrunde liegende Verfahren.

Hintergrund: Unterschiedliche Regelungen für Erben

Ausgangspunkt ist ein Fall aus der Oststeiermark. Ein Erbe erhielt nach dem Tod seiner Mutter eine Vorschreibung über mehr als 8.000 Euro für Leistungen der 24-Stunden-Betreuung, die aus dem Nachlass beglichen werden sollte. Der Sohn wehrte sich gegen diese Rückerstattungsforderung. Mitte 2025 gelangte der Fall ans Landesverwaltungsgericht Steiermark.

Mitte April entschied der zuständige Richter, dass der Verfassungsgerichtshof mit dem Gesetz befasst werden muss. Er verwies auf den Gleichheitsgrundsatz: Während der sogenannte Pflegeregress bei stationärer Pflege in Pflegeheimen bereits vor Jahren abgeschafft wurde, bestehen bei häuslicher 24-Stunden-Betreuung weiterhin vermögensrechtliche Folgen für Erben.

Verfahren ausgesetzt

Das Verfahren rund um den Anlassfall bleibt bis zur Entscheidung des VfGH ausgesetzt. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird frühestens im Herbst erwartet.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.