Verschärfte Kontrollen und neue Vorgaben: So reagiert Vorarlberg auf das E-Scooter-Gesetz
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Neue E-Scooter-Regeln: Polizei kontrolliert verstärkt in Vorarlberg

Seit Anfang Mai 2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für E-Scooter. In Vorarlberg führt die Polizei derzeit verstärkt Kontrollen in Bregenz und Dornbirn durch.

Bei den Schwerpunktkontrollen stellte die Polizei fest, dass nicht alle E-Scooter nach den neuen Regeln ausgerüstet sind. Der aktuelle Fokus liegt nach Angaben der Polizei auf bewusstseinsbildenden und präventiven Maßnahmen, Verstöße sollen künftig aber bestraft werden.

Kontrollen in Bregenz und Dornbirn

In der Dornbirner Innenstadt wurden E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer gezielt kontrolliert. Bei einer Kontrolle stellte die Polizei bei einem E-Scooter fehlende Blinker fest.

Die Exekutive überprüft bei den Kontrollen unter anderem, ob die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h mit den E-Scootern überschritten werden kann. Die mögliche Höchstgeschwindigkeit wird vor Ort mit einer sogenannten „Rolle“ überprüft.

Beim ORF-Lokalaugenschein in Bregenz stoppte die Polizei einen unter 16-jährigen E-Scooter-Fahrer. Er trug keinen Helm und war ohne Blinker, ohne Beleuchtung und ohne funktionierende Bremse unterwegs.

Technische Vorgaben und Helmpflicht

Nach den neuen Vorgaben sind Blinker für E-Scooter verpflichtend. Das Nachrüsten fehlender Blinker ist technisch möglich. Laut Peter Rüscher, dem Leiter der Verkehrspolizei im Land Vorarlberg, verfährt die Polizei bei technischer Umrüstung und Helmpflicht derzeit noch recht großzügig.

Nach den neuen Regeln besteht eine Helmpflicht nur für E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre. Dominik Tschol vom ÖAMTC Vorarlberg kritisiert, dass diese Helmpflicht nur bis zu diesem Alter gilt. Der ÖAMTC plädiert laut Tschol für mehr Sicherheit im Zusammenhang mit E-Scootern, Verkehrsexperten des Clubs hoffen auf Nachbesserungen des Gesetzes, insbesondere auch in Bezug auf E-Bikes.

Spezialfall Scooter mit Sitzvorrichtung

Scooter mit einer Sitzvorrichtung ohne Treter gelten künftig als E-Moped und dürfen ohne Nummer nicht mehr gefahren werden. Ab Oktober 2026 müssen solche Scooter wie ein Moped zugelassen sein. Falls eine Zulassung aus technischen Gründen nicht möglich ist, dürfen diese Fahrzeuge im Verkehr nicht mehr verwendet werden.

Dominik Tschol weist darauf hin, dass das Gesetz nicht auf Einzelfälle und unterschiedliche Bauarten von Scootern eingeht. Nach seinen Angaben kann das Nachrüsten von Blinkern dazu führen, dass der Bremshebel vom Griff aus schlechter erreichbar wird.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.