Im Vorarlberger Tierschutzheim werden derzeit besonders viele Katzen und Katzenbabys aufgenommen. Vor allem im Sommer hat die Zahl der Jungtiere deutlich zugenommen. Über das gesamte Jahr gerechnet landen rund 600 Katzen als Fund- oder Vermittlungstiere im Heim.
Viele Jungtiere im Vermittlungsbetrieb
Die aufgenommenen Katzen bleiben im Schnitt etwa vier Wochen im Tierschutzheim, bevor sie ein neues Zuhause finden. Katzenbabys sind bei Interessenten besonders beliebt und entsprechend gefragt. Teilweise werden Katzen auch über das Internet vermittelt.
Schwerer haben es dagegen ältere Katzen sowie Tiere mit gesundheitlichen Problemen. Für sie gestaltet sich die Vermittlung nach Angaben des Heims oft langwieriger als für junge, gesunde Katzen.
Wer eine Katze aus dem Tierschutzheim aufnehmen möchte, kann online einen Vermittlungstermin buchen. Diese Termine werden wöchentlich freigeschaltet und richten sich nach der Zahl der aktuell vermittelbaren Tiere. Bei Fundkatzen gilt zudem eine gesetzliche Frist von einem Monat, bevor sie an neue Halter weitervermittelt werden dürfen, sofern sich der ursprüngliche Besitzer in dieser Zeit nicht meldet.
Kritik an der Kastrationspflicht
In Österreich müssen Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie grundsätzlich kastriert werden. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten kritisiert jedoch, dass diese Regelung umgangen werden könne, indem Katzen als Zuchttiere gemeldet werden. Für solche Tiere gilt die Kastrationspflicht nicht in gleicher Weise. Vier Pfoten fordert deshalb strengere Kontrollen sowie eine Schließung dieser Ausnahmeregelung für Zuchttiere.
Freigänger, Kastration und Vermehrung
Grundsätzlich dient die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen dazu, eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. Katzen können bereits im ersten Lebensjahr geschlechtsreif werden und mehrmals jährlich Nachwuchs bekommen. Wird dieser Kreislauf nicht unterbrochen, kann die Zahl der Tiere insbesondere bei Freigängerkatzen und Streunern rasch steigen. Betroffen sind davon in solchen Zusammenhängen häufig ländliche Gebiete, in denen Katzen traditionell auch als Nutztiere gegen Mäuse gehalten werden und der Zugang zum Freien kaum eingeschränkt wird.
Ausnahmeregelungen für gemeldete Zuchttiere sollen eigentlich eine kontrollierte, nachvollziehbare Zucht ermöglichen. Tierschutzorganisationen weisen jedoch wiederholt darauf hin, dass solche Regelungen missbraucht werden können, wenn Kontrollen fehlen oder die Meldung als Zuchttier nicht ausreichend überprüft wird. In der Folge können auch nicht tatsächlich zur Zucht eingesetzte Tiere unkastriert bleiben und zur allgemeinen Vermehrung beitragen.
Tierschutzheime übernehmen in diesem System eine zentrale Auffangfunktion. Sie nehmen sowohl Fundtiere als auch abgegebene Katzen auf, versorgen sie tierärztlich und vermitteln sie an neue Halter. Die gesetzliche Wartefrist bei Fundtieren soll dabei sicherstellen, dass ursprüngliche Besitzer die Möglichkeit haben, ihr Tier wiederzufinden, bevor es dauerhaft vermittelt wird.
Dass insbesondere junge Katzen bei Interessenten gefragt sind, während ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Tiere länger auf ein neues Zuhause warten, ist ein Muster, das in der Tierschutzarbeit häufig beobachtet wird. Online buchbare Vermittlungstermine, wie sie auch im Vorarlberger Tierschutzheim genutzt werden, sollen den Ablauf für Interessenten erleichtern und gleichzeitig die Betreuung der Tiere im Heim planbarer machen.








