Wien: Ganztagesplätze in Kindergärten bleiben auch bei Karenz oder Jobverlust erhalten

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Wien führt eine neue Regelung für Ganztagesplätze in städtischen Kindergärten ein. Eltern und Erziehungsberechtigte verlieren künftig ihren Anspruch auf einen Ganztagesplatz nicht mehr, wenn sie in Karenz gehen oder ihren Job verlieren. Die Ankündigung stammt von Stadträtin Bettina Emmerling (NEOS). Die Regelung tritt mit Beginn des neuen Kindergartenjahres im September in Kraft.

Bestehender Platz bleibt auch bei veränderter Lebenssituation erhalten

Die Neuregelung betrifft Kinder, die bei der Aufnahme oder Einschreibung in den Kindergarten einen Ganztagesplatz erhalten haben. Fällt die Berufstätigkeit der Obsorgeberechtigten aufgrund von vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Karenz weg, bleibt das zuerkannte Ganztagsbesuchsmodell dennoch bestehen. Bisher war das anders geregelt: In solchen Fällen mussten die Kinder meist früher aus dem Kindergarten abgeholt werden, weil der Anspruch auf den vollen Betreuungstag an die Berufstätigkeit der Eltern geknüpft war.

Die Maßnahme wirkt auch rückwirkend. Wurde der Betreuungsanspruch eines Kindes in der Vergangenheit bereits aus den genannten Gründen geändert, kann der ganztägige Besuch wieder aufgenommen werden, sofern ein entsprechender Bedarf angemeldet wird. Betroffene Familien müssen den Ganztagesplatz somit nicht neu beantragen, sondern können die frühere Regelung rückgängig machen lassen.

Stadträtin Emmerling erklärte dazu: „Ganztagesplatz bleibt Ganztagesplatz.“ Weiter führte sie aus: „Ziel ist es, dass keine Familie ihren Ganztagesplatz aufgrund von Elternkarenz oder vorübergehendem Jobverlust verliert.“

Kindergartenplätze und Berufstätigkeit der Eltern

In vielen Bundesländern ist die Vergabe von Ganztagesplätzen in Kindergärten grundsätzlich an bestimmte Kriterien gekoppelt, zu denen häufig auch die Berufstätigkeit der Eltern zählt. Damit soll sichergestellt werden, dass Plätze mit langer Betreuungszeit vorrangig an Familien vergeben werden, die eine ganztägige Betreuung tatsächlich benötigen. Verändert sich die berufliche Situation eines Elternteils, etwa durch Karenz oder Arbeitslosigkeit, kann sich das nach den bisher üblichen Modellen auch auf die zugesagte Betreuungszeit auswirken.

Karenzzeiten und Phasen vorübergehender Arbeitslosigkeit sind für Familien in der Regel mit veränderten Tagesabläufen und häufig auch mit finanziellen Einschränkungen verbunden. Ein bereits bestehender Betreuungsplatz für ältere Geschwisterkinder oder ein aufrechtes soziales Umfeld im Kindergarten spielt für viele Familien in solchen Phasen eine wichtige Rolle für die Alltagsorganisation. Änderungen bei der Betreuungszeit können in dieser Situation zusätzlichen organisatorischen Aufwand bedeuten, etwa wenn Kinder zu anderen Zeiten abgeholt werden müssen als zuvor.

Kommunale Kindergärten unterliegen in Österreich unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen, die unter anderem Öffnungszeiten, Gruppengrößen und die Kriterien für die Platzvergabe regeln. Die Zuständigkeit für die konkrete Ausgestaltung liegt bei den jeweiligen Bundesländern beziehungsweise Gemeinden, die auch über etwaige Anpassungen bei der Vergabepraxis entscheiden.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.