In Wien bleibt ein einmal zuerkannter Ganztagesplatz im städtischen Kindergarten künftig auch dann erhalten, wenn Eltern in Karenz gehen oder vorübergehend arbeitslos werden. Die neue Regelung gilt ab dem Kindergartenjahr, das im September beginnt. Über die Änderung berichtete Stadträtin Bettina Emmerling von den Neos der APA.
Neue Regelung für bestehende Ganztagsplätze
Die Neuerung betrifft Kinder, die bei ihrer Aufnahme oder Einschreibung im Kindergarten einen Ganztagesplatz erhalten haben. Dieser Platz soll ihnen künftig auch dann erhalten bleiben, wenn sich die familiäre Situation ändert, etwa durch Karenz eines Elternteils oder einen vorübergehenden Jobverlust. Bisher war das in Wien anders geregelt: Kinder mussten früher aus dem Kindergarten abgeholt werden, wenn ihre Eltern in Karenz gingen oder ihre Arbeitsstelle verloren.
Die Maßnahme wirkt auch rückwirkend. Wurde der Betreuungsanspruch eines Kindes in der Vergangenheit aus einem der genannten Gründe bereits verkürzt, kann der Ganztagesplatz wieder in Anspruch genommen werden, sofern ein entsprechender Bedarf angemeldet wird. Damit können auch Familien von der Neuregelung profitieren, deren Betreuungszeit schon vor deren Einführung reduziert wurde.
Betreuungszeiten und familiäre Übergangsphasen
Grundsätzlich orientiert sich der Umfang der Kinderbetreuung in vielen österreichischen Städten am nachgewiesenen Bedarf der Eltern, der sich häufig aus deren Erwerbstätigkeit ergibt. Ändert sich diese Erwerbssituation, etwa durch Karenzzeiten nach der Geburt eines weiteren Kindes oder durch Phasen der Arbeitslosigkeit, kann sich das grundsätzlich auch auf den zuerkannten Betreuungsumfang auswirken. Solche Übergangsphasen sind für Familien oft mit organisatorischem Aufwand verbunden, etwa wenn Abholzeiten kurzfristig angepasst werden müssen oder Geschwisterkinder unterschiedliche Betreuungszeiten haben.
Ganztagesplätze in Kindergärten ermöglichen üblicherweise eine durchgehende Betreuung über den Vormittag und Nachmittag hinweg und sind insbesondere für Eltern mit Vollzeitbeschäftigung oder längeren Arbeitswegen relevant. Fällt ein solcher Platz durch eine veränderte familiäre Situation weg, müssen Eltern in der Regel eine neue Lösung für die Nachmittagsbetreuung finden, etwa durch Großeltern, private Betreuungsangebote oder eine Anpassung der eigenen Arbeitszeiten. Gerade in Phasen wie Karenz oder Arbeitslosigkeit, die für Familien bereits mit finanziellen oder organisatorischen Unsicherheiten verbunden sein können, wirkt sich ein zusätzlicher Wechsel der Betreuungssituation für die Kinder oft besonders spürbar aus.





