Wiener Linien verbieten E-Scooter in Bussen und Straßenbahnen – U-Bahn nur außerhalb der Stoßzeiten

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Die Wiener Linien führen ab 1. September neue Regeln für die Mitnahme von E-Scootern in der U-Bahn ein. Diese dürfen dann nur noch außerhalb der Stoßzeiten transportiert werden. In Bussen und Straßenbahnen ist die Mitnahme von E-Scootern und zusammenklappbaren E-Bikes künftig gänzlich untersagt.

Neue Zeitfenster für die Mitnahme in der U-Bahn

Konkret dürfen E-Scooter von Montag bis Freitag nur noch zwischen 9.00 und 15.00 Uhr sowie zwischen 18.30 Uhr und Betriebsschluss in die U-Bahn mitgenommen werden. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gilt keine zeitliche Einschränkung, hier ist die Mitnahme ganztägig möglich. Für Fahrräder gelten laut den Wiener Linien dieselben zeitlichen Beschränkungen wie für E-Scooter.

In Bussen und Straßenbahnen der Wiener Linien dürfen E-Scooter und zusammenklappbare E-Bikes ab dem Stichtag überhaupt nicht mehr transportiert werden. Das Verbot betrifft ausschließlich Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Scooter ohne E-Antrieb können weiterhin zu jeder Zeit und in allen Fahrzeugen mitgenommen werden, sofern sie zusammengeklappt sind.

Wer gegen die neuen Beförderungsbedingungen verstößt, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Auch das Fahren mit einem E-Scooter am Bahnsteig kann laut den Wiener Linien geahndet werden. Geschäftsführerin Alexandra Reinagl ist bei den Wiener Linien für den Betrieb verantwortlich, der nach eigenen Angaben täglich von knapp 2,5 Millionen Fahrgästen genutzt wird.

Kapazität und Sicherheit im Nahverkehr

Grundsätzlich stehen Verkehrsbetriebe in stark frequentierten Städten regelmäßig vor der Herausforderung, begrenzten Platz in Fahrzeugen und auf Bahnsteigen möglichst effizient zu nutzen. Zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am späten Nachmittag ist die Auslastung von U-Bahnen typischerweise besonders hoch, da viele Menschen gleichzeitig zur Arbeit oder nach Hause fahren. Sperrige Gegenstände wie Fahrräder oder E-Scooter beanspruchen in solchen Situationen zusätzlichen Raum, der sonst für stehende Fahrgäste zur Verfügung stünde.

Beschränkungen für die Mitnahme von Fahrrädern oder Kleinfahrzeugen zu Stoßzeiten sind bei öffentlichen Verkehrsbetrieben ein verbreitetes Instrument, um den Betrieb während der Hauptverkehrszeiten reibungsloser zu gestalten. Außerhalb dieser Zeiten ist die Auslastung meist geringer, wodurch mehr Platz für die Mitnahme größerer Gegenstände zur Verfügung steht.

Bei E-Fahrzeugen wie E-Scootern oder E-Bikes kommt neben der Platzfrage häufig auch ein sicherheitstechnischer Aspekt hinzu. Die enthaltenen Akkus gelten in geschlossenen Fahrzeugen wie Bussen und Straßenbahnen als besonderes Risiko, da im Fall eines technischen Defekts eine Überhitzung oder ein Brand nicht ausgeschlossen werden kann. Verkehrsunternehmen reagieren auf solche Risiken vielerorts mit eigenen Beförderungsbedingungen für batteriebetriebene Kleinfahrzeuge.