Wiener OLG weist Berufung von Klimaaktivistin ab – 360 Euro Geldstrafe rechtskräftig
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Wiener OLG weist Berufung von Klimaaktivistin ab – Urteil rechtskräftig

Das Wiener Oberlandesgericht hat die Berufung einer 26-jährigen früheren Aktivistin der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ abgewiesen. Das erstinstanzliche Urteil gegen die Frau ist damit rechtskräftig.

Die Berufungsverhandlung fand am 10. Juni statt. Das Landesgericht Wien hatte die 26-Jährige am 20. Februar wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 360 Euro verurteilt – 90 Tagessätze zu je vier Euro. Die Verurteilte hatte eine Diversion beantragt; das OLG sah die Voraussetzungen dafür jedoch als nicht gegeben an.

Proteste am Flughafen Wien-Schwechat

Der Verurteilung liegen Vorfälle vom Juli 2024 zugrunde. Die 26-Jährige hatte gemeinsam mit weiteren Personen an Protesten beim Flughafen Wien-Schwechat teilgenommen, die Klebe- und Farbaktionen umfassten. Laut Staatsanwaltschaft entstanden dem Flughafen dadurch Sonderreinigungskosten von mehr als 9.000 Euro.

Weitere Verfahren noch offen

Ursprünglich hatten acht Aktivistinnen und Aktivisten volle Berufung gegen ihre Urteile am Wiener Straflandesgericht angemeldet. In mehreren dieser Fälle steht noch kein Gerichtstermin am OLG fest. Zu den Angeklagten mit laufender Berufung zählt auch die deutsche Aktivistin Anja Windl. In ihrem Fall sowie in drei weiteren Fällen fordert die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe.

Die „Letzte Generation“ ist mittlerweile als Bewegung aufgelöst.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.