Eine 26-jährige Wienerin und ehemalige IS-Anhängerin, die in einem Internierungslager in Syrien festgehalten wurde, ist gemeinsam mit ihrem siebenjährigen Sohn nach einer Rückholaktion des österreichischen Außenministeriums wieder in Österreich angekommen. Für die Frau wurde U-Haft angeordnet.
WIEN/SYRIEN. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat die Untersuchungshaft für eine 26-Jährige verhängt, die am vergangenen Samstag mit ihrem Sohn aus Syrien zurückgebracht wurde. Gerichtsvertreterin Christina Salzborn bestätigte gegenüber der APA, dass sich die Beweisaufnahme als Haftgrund ergebe und der Beschluss für vorerst 14 Tage rechtskräftig sei.
Die Wienerin und eine zweite Rückkehrerin aus Salzburg waren Teil einer Rückholaktion der österreichischen Regierung. Die 26-Jährige sowie ihr Sohn, der im Mai 2017 geboren wurde, befanden sich seit 2017 im Internierungslager Camp Roj in Syrien, das als eine der letzten Bastionen für viele IS-Anhänger gilt. Humanitäre Organisationen und die Vereinten Nationen warnen seit Jahren vor den katastrophalen Bedingungen in diesen Lagern, in denen viele Frauen und Kinder unter extremen Umständen leben müssen.
Wie die Rechtsvertretung der Frau, Anna Mair, am Montag mitteilte, hatte die Frau im Juli 2024 beim Außenministerium konsularischen Schutz beantragt, um aus dem Lager zurückgeholt zu werden. Bei ihrer Ankunft am Wiener Flughafen wurde sie dann sofort festgenommen, da gegen sie eine Festnahmeanordnung vorlag.
Ermittlungen wegen terroristischer Mitgliedschaft
Ihr Sohn wurde nach der Ankunft in die Obhut der Wiener Kinder- und Jugendhilfe übergeben. Laut ihrer Anwältin ist die Familie des Kindes bereit, ihn aufzunehmen, was im Sinne des Kindeswohls sei. Die Verwandten stehen bereits in Kontakt mit den zuständigen Behörden.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat Ermittlungen gegen die Frau wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation eingeleitet. Ihre Anwältin erklärte, dass die Angeklagte bereit sei, sich dem Verfahren zu stellen und die Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. Sie betonte auch, dass die Familie alle Auflagen erfüllen werde und hofft, bald wieder mit ihrem Sohn vereint sein zu können.
Zweite Rückkehrerin auf freiem Fuß
Im Gegensatz zu der in U-Haft befindlichen Wienerin ist die Salzburger Rückkehrerin auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft Salzburg sah keinen Grund für eine Untersuchungshaft. Diese Frau, die im Alter von 17 Jahren dem IS beigetreten war, hatte zwei Kinder mit einem inzwischen verstorbenen IS-Kämpfer. Nach ihrer Festnahme im Jahr 2019 wurde sie in das Lager Roj überführt, und seit 2019 boten die österreichischen Behörden an, ihre beiden minderjährigen Söhne zurückzuholen. Ein Gerichtsbeschluss vom 10. Oktober 2024 ordnete schließlich die Rückholung der Frau und ihrer Kinder an.
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