Bandenkriminalität in Wien: Langjährige Haftstrafe und Freispruch für Angeklagte


Ein Schuldspruch für den Hauptangeklagten und ein Freispruch für seinen Mitangeklagten markierten am Mittwoch das Ende des Prozesses um eine mutmaßlich gewalttätige Auseinandersetzung zweier rivalisierender Banden im Anton-Kummerer-Park. Die Urteile sind jedoch nicht rechtskräftig.

WIEN. Im Sommer 2024 sorgte ein gewalttätiger Konflikt zwischen rivalisierenden Gruppen für Aufregung unter den Wienerinnen und Wienern. Der Höhepunkt dieser tumultartigen Auseinandersetzungen fand zwischen dem 5. und 7. Juli in den Stadtteilen Brigittenau und rund um den Bahnhof Meidling statt. In diesen Nächten wurden gelegentlich sogar Schusswaffen eingesetzt, was die öffentliche Sicherheit stark belastete und Besorgnis in der Bevölkerung auslöste.

Insgesamt wurden während der wochenlangen Bandenauseinandersetzungen im gesamten Stadtgebiet sieben Personen verletzt, vier davon schwer. Der letzte dokumentierte Vorfall ereignete sich am 10. Juli am Bahnhof Floridsdorf. Laut Berichten, darunter Informationen von MeinBezirk, kam es im Anton-Kummerer-Park am 5. Juli zu einem besonders schwerwiegenden Vorfall, bei dem mindestens zwei Männer durch Schüsse verwundet wurden.

Haftstrafe und Freispruch

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen einen 30-jährigen Mann, der als mutmaßlicher Schütze gilt, sowie gegen einen 29-jährigen Komplizen, wegen versuchten Mordes und der Beihilfe dazu. Der Prozess begann am 28. April, und am 7. Mai wurden die Urteile gefällt. Der Hauptangeklagte, inzwischen 30 Jahre alt, wurde laut einem Bericht der APA zu 14 Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Sein Kumpan hingegen wurde von dem Vorwurf des Tatbeitrags freigesprochen.

Laut Anklage soll der Hauptangeklagte mit einer Pistole mindestens sechsmal auf eine Gruppe von Männern geschossen haben, wodurch zwei Männer durch Querschläger Verletzungen erlitten. Obwohl die Tatwaffe, angeblich eine Walther P5, nie gefunden wurde, belasteten Schmauchspuren an seinem Auto und auf einem Kleidungsstück den Angeklagten. Seine Erklärung, die Rückstände stammten von Schießübungen in der Slowakei, wurde von einem Sachverständigen und dem Betreiber des entsprechenden Schießstandes zurückgewiesen. Der Beschuldigte selbst bestritt, geschossen zu haben und behauptete, den Tatort schnell verlassen zu haben.

Mehrere Schwerpunktaktionen waren die Folge des Bandenkonflikts. Hier in der Brigittenau. (Archiv) | Foto: Max Spitzauer/MeinBezirk

Dem 29-jährigen Mitangeklagten wurde vorgeworfen, den Haupttäter psychisch unterstützt zu haben. Diese Anschuldigung stützte sich auf seine Nähe zum Tatort sowie die langjährige Freundschaft zum Erstangeklagten. Dennoch konnte die Verteidigung mithilfe einer glaubwürdigen Zeugin – der Freundin des Angeklagten – beweisen, dass der 29-Jährige zur Tatzeit in der Nähe des Brigittenauer Bades war. Das Gericht sah somit den Vorwurf als nicht ausreichend belegt an.

Ein im Prozess befragter Schießsachverständiger stellte außerdem fest, dass nicht mit absoluter Sicherheit festgestellt werden könne, ob alle Schüsse von derselben Waffe oder gar demselben Täter abgegeben worden seien. Ermittler fanden Einschusslöcher in einem nahegelegenen Parkplatz, jedoch keine zugehörigen Hülsen, was auf Schüsse aus einem Fahrzeug hindeuten könnte. Nach nur zwei Verhandlungstagen endete das Verfahren mit einem geteilt
en Urteil. Die Staatsanwaltschaft behält sich allerdings Rechtsmittel vor.

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