Rene Benko verzichtet auf Haftprüfungsverhandlung und übt Kritik
Der Tiroler Unternehmer Rene Benko verzichtet auf die für Donnerstag anberaumte Verhandlung zur Verlängerung seiner Untersuchungshaft. Das Gericht wird nun ohne Verhandlung über eine mögliche Verlängerung der Untersuchungshaft entscheiden.
Benkos Verzicht wurde von seinem Anwalt Norbert Wess mitgeteilt. Benko befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Kritik an Frist für Stellungnahme der WKStA
Als Auslöser für den Verzicht nannte Anwalt Wess zwei Kritikpunkte. Er bemängelte, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre schriftliche Stellungnahme zur Verlängerung der Haftprüfung erst am Mittwoch übermittelt habe.
Nach Darstellung von Wess hatte die Verteidigung damit weniger als 24 Stunden Vorbereitungszeit für den Termin am Donnerstag. Die WKStA wies den Vorwurf der späten Stellungnahme zurück.
WKStA-Sprecher Martin Ortner erklärte auf APA-Anfrage, die Behörde habe dem Gesetz voll entsprochen. Es gebe im Gesetz keine Verpflichtung zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme; die Staatsanwaltschaft könne ihren Antrag auf Haftverlängerung rechtlich auch erst im Rahmen der Haftprüfungsverhandlung einbringen.
Die Haftprüfung ist von Amts wegen spätestens nach zwei Monaten fällig. Das Gericht wird die Untersuchungshaft für Benko am Donnerstag von Amts wegen prüfen und über eine Verlängerung entscheiden.
Benko sieht sich durch Berichterstattung vorverurteilt
Benko sieht sich in der öffentlichen Wahrnehmung vorverurteilt. Er verweist dabei unter anderem auf jüngste Medienberichte zu einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Der OGH hatte Anfang des Monats eine Grundrechtsbeschwerde Benkos im Zusammenhang mit seiner Untersuchungshaft zurückgewiesen. Nach Darstellung von Wess erfuhr die Verteidigung zuerst aus den Medien von dieser Entscheidung.
Wess kritisierte, er habe dadurch nicht sofort auf aus seiner Sicht falsche Medienberichterstattung reagieren können. Die Grundrechtsbeschwerde habe laut Wess nur zwei Aspekte aus einem Urteil des Oberlandesgerichts vom Februar betroffen, die im Zusammenhang mit der Verletzung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen gestanden hätten. Die bisherige Untersuchungshaft an sich sei damit nicht infrage gestellt worden.
Nach Angaben von Wess habe die Medienberichterstattung jedoch suggeriert, dass die Haftprüfungsverhandlung am Donnerstag aussichtslos sei. Dadurch sei Benko vorverurteilt worden, zudem sei Druck auf das Gericht aufgebaut worden, Benko in Haft zu belassen.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








