Diversion für Jimi Blue Ochsenknecht: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein
Im Verfahren gegen den deutschen Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht wegen einer offenen Hotelrechnung in Kirchberg hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Beschwerde gegen eine gewährte Diversion eingelegt. Über den weiteren Verfahrensverlauf muss nun das Oberlandesgericht entscheiden.
Auslöser des Verfahrens ist ein mehrtägiger Hotelaufenthalt Ochsenknechts im Jahr 2021 in Kirchberg, bei dem er seinen Geburtstag mit Freunden gefeiert hatte. Die dabei angefallene Hotelrechnung belief sich auf 13.827 Euro und wurde nicht bezahlt.
Der Hotelier erstattete nach längerer Wartezeit auf den ausstehenden Betrag Anzeige. Jimi Blue Ochsenknecht wurde in der Folge in Hamburg festgenommen.
Im August wurde ihm am Landesgericht Innsbruck eine Diversion samt Geldbuße gewährt. Gegen diese Entscheidung wandte sich die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit einer Beschwerde.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, bestätigte, dass die Anklagebehörde die Gewährung der Diversion nicht akzeptiert. Nach seinen Angaben sieht die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für eine Diversion nicht als erfüllt an. Ochsenknecht sei zum Vorwurf des Betrugs nicht geständig gewesen, zudem entspreche das Nachtatverhalten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht den Voraussetzungen für eine Diversion.
Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat nun das Oberlandesgericht zu entscheiden. Zuvor hatte die Tiroler Tageszeitung über den Fall berichtet.








