Ein 17-Jähriger ist am Montagnachmittag am Schottenring in Wien mit mehr als doppelt so hoher Geschwindigkeit wie erlaubt unterwegs gewesen. Bei einer Radarkontrolle der Polizeiinspektion Deutschmeisterplatz wurde der Jugendliche gegen 13.30 Uhr mit 115 km/h gemessen, erlaubt sind an der Stelle 50 km/h. Der syrische Staatsbürger besaß keine gültige Lenkberechtigung und war mit einem Mietauto unterwegs, das ihm nicht gehörte.
Radarmessung während eines Kontroll-Schwerpunkts
Die Messung erfolgte im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes, den die Polizeiinspektion Deutschmeisterplatz gegen 13.30 Uhr am Schottenring durchführte. Dabei wurde der 17-Jährige mit 115 km/h erfasst, obwohl an dieser Stelle eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Der Jugendliche hatte keine gültige Lenkberechtigung.
Das Fahrzeug, mit dem er unterwegs war, hatte ein Freund des 17-Jährigen angemietet. Dieser Freund wusste laut den Ermittlungen nicht, dass sich der Jugendliche den Mietwagen genommen hatte. Das Auto wurde in der Folge dem Vermieter zurückgegeben.
Gegen den 17-Jährigen wurden mehrere Anzeigen erstattet. Unter anderem erfolgte eine Anzeige wegen des Verdachts des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen.
Regeln für Lenkberechtigungen und Fahrzeugüberlassung
Grundsätzlich ist das Lenken eines Kraftfahrzeugs in Österreich nur mit einer gültigen Lenkberechtigung erlaubt, die an ein Mindestalter und den Nachweis einer entsprechenden Ausbildung geknüpft ist. Wer ohne diese Berechtigung ein Fahrzeug lenkt, muss unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens mit einer Anzeige rechnen.
Bei der Anmietung von Fahrzeugen ist üblicherweise vertraglich geregelt, wer zum Lenken berechtigt ist. Überlässt eine Person das Fahrzeug ohne Wissen oder Zustimmung des berechtigten Nutzers oder Vermieters einer dritten Person, kann dies strafrechtlich als unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen gewertet werden. Dabei wird in der Regel unterschieden, ob die Person, die das Fahrzeug ursprünglich angemietet hat, von der Weitergabe wusste oder nicht.
Geschwindigkeitsüberschreitungen im untergeordneten wie im höherrangigen Straßennetz werden in Wien regelmäßig durch stationäre und mobile Radarkontrollen sowie im Rahmen gezielter Schwerpunktaktionen der Polizei überprüft. Solche Einsätze dienen dazu, an neuralgischen Punkten wie stark befahrenen Ring- und Durchzugsstraßen die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu kontrollieren.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.





