In Purkersdorf und Gablitz im Bezirk St. Pölten hat die Polizei einen Mann ausgeforscht, der für eine Serie von zehn Bränden verantwortlich sein soll. Die Brände ereigneten sich zwischen dem 17. April und dem 28. August. Bei dem Verdächtigen handelt es sich um einen 38-Jährigen, der bei seiner Vernehmung nach Polizeiangaben umfassend geständig war.
Zehn Brände binnen vier Monaten
Im Zeitraum von rund vier Monaten kam es im Raum Purkersdorf und Gablitz zu insgesamt zehn Bränden. Unter anderem wurden Müllcontainer und Hecken in Brand gesetzt. In weiteren Fällen blieb es bei Versuchen, entsprechende Objekte anzuzünden.
Mit der Ausforschung des Verdächtigen befassten sich Bedienstete des Landeskriminalamtes Niederösterreich aus dem Ermittlungsbereich Brand gemeinsam mit der Polizeiinspektion Purkersdorf. Den Ermittlern gelang es, den 38-Jährigen anhand von Zeugenvernehmungen und intensiven kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu identifizieren.
Der Mann wird der Staatsanwaltschaft St. Pölten wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung angezeigt.
Ermittlungsarbeit bei Serienbrandstiftungen
Bei einer Häufung von Bränden in einem begrenzten geografischen Raum übernehmen in Österreich in der Regel spezialisierte Ermittlungsbereiche der Landeskriminalämter die Koordination der Untersuchungen. Diese arbeiten eng mit den örtlich zuständigen Polizeiinspektionen zusammen, da lokale Beamte häufig über genaue Ortskenntnisse und bestehende Kontakte in der Bevölkerung verfügen.
Zeugenaussagen spielen bei der Aufklärung solcher Serien häufig eine zentrale Rolle, insbesondere wenn Brandorte wiederholt in ähnlichen Bereichen liegen oder ein bestimmtes Muster erkennbar wird. Kriminalpolizeiliche Ermittlungen stützen sich in solchen Fällen oft auf die Auswertung von Tatzeiten, die Sicherung von Spuren an den betroffenen Objekten sowie Befragungen von Anrainern.
Die Einstufung als schwere Sachbeschädigung kommt im österreichischen Strafrecht typischerweise dann in Betracht, wenn durch eine Brandlegung erheblicher Schaden entsteht oder eine Gefährdung von Personen oder fremdem Eigentum nicht ausgeschlossen werden kann. Die endgültige rechtliche Bewertung obliegt dabei der zuständigen Staatsanwaltschaft, die über eine mögliche Anklage entscheidet.







