In Kärnten sind zwei Betrugsfälle im Zusammenhang mit Online-Geschäften bekannt geworden. In einem Fall wurde eine Frau, die auf einer Verkaufsplattform eine Hose angeboten hatte, um Kontodaten und eine PIN gebracht, wodurch mehrere Überweisungen von ihrem Konto veranlasst wurden. Im zweiten Fall verlor ein 48-jähriger Mann aus dem Bezirk Klagenfurt-Land über eine vermeintliche Investmentplattform mehrere zehntausend Euro.
Betrug beim Verkauf einer Hose über eine Online-Plattform
Am Dienstag hatte eine Frau über eine Verkaufsplattform eine Hose zum Verkauf angeboten. Ein unbekannter Täter nahm daraufhin über einen Messenger-Dienst Kontakt zu ihr auf und ersuchte sie, einem übermittelten Link zu folgen. Der Täter gab an, es handle sich dabei um eine virtuelle Scheinüberweisung, mit der die Kontodaten überprüft werden sollten.
Die Frau folgte dem Link und gab in der Folge ihre Kontodaten sowie ihre PIN ein. Anschließend bestätigte sie den Vorgang mittels TAN. Der Täter nutzte diese Angaben, um mehrere Überweisungen vom Konto der Frau zu veranlassen. Zudem wurde das Kartenlimit erhöht, und eine weitere Überweisung wurde durchgeführt. Der Frau entstand dadurch ein Schaden im vierstelligen Eurobereich.
Vermeintliche Investmentplattform mit KI-generiertem Werbevideo
In einem weiteren Fall wurde ein 48-jähriger Mann aus dem Bezirk Klagenfurt-Land über einen übermittelten Internetlink auf eine Investmentplattform aufmerksam. Auf der Plattform wurde mit einer KI-generierten Version einer ZIB-Show geworben, in der ein bekannter Moderator zu sehen war. Über die Webseiten ortexgruppepros.com und Tokenum.io wurde der Mann zu Zahlungen aufgefordert.
Der 48-Jährige tätigte in der Folge drei Tranchen von Zahlungen. Für die Auszahlung seines vermeintlichen Gewinns sollte er anschließend eine weitere Zahlung leisten. Dieser Forderung kam er nicht mehr nach. Der Gesamtschaden beläuft sich in diesem Fall auf mehrere zehntausend Euro.
Gängige Muster bei Betrug über Verkaufsplattformen
Bei Betrugsfällen im Zusammenhang mit Online-Verkaufsplattformen kontaktieren Täter Verkäuferinnen und Verkäufer häufig über integrierte Nachrichtenfunktionen oder externe Messenger-Dienste. Unter dem Vorwand, eine Zahlung oder eine Kontoprüfung abzuwickeln, werden Links zu gefälschten Zahlungsseiten übermittelt, die seriösen Anbietern täuschend ähnlich gestaltet sein können. Werden dort Kontodaten, PIN oder TAN eingegeben, erhalten die Täter Zugriff auf das jeweilige Konto und können eigenständig Überweisungen auslösen oder Limits verändern.
Grundsätzlich gilt bei seriösen Zahlungsabwicklungen, dass für den Verkauf eines Artikels keine Eingabe von PIN-Codes oder TANs auf externen Seiten erforderlich ist. Banken und etablierte Bezahldienste fragen solche sicherheitsrelevanten Daten üblicherweise nicht über Links an, die per Chat oder Messenger verschickt werden.
Fragwürdige Investmentangebote im Internet
Bei vermeintlichen Investmentplattformen im Internet werden potenzielle Opfer häufig durch professionell wirkende Webseiten und angebliche Erfolgsgeschichten angelockt. Der Einsatz von künstlich erzeugten Video- oder Audioinhalten, in denen bekannte Personen scheinbar für ein Angebot werben, hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Solche Inhalte werden über frei verfügbare Technologien erstellt und sollen den Eindruck von Seriosität und Prominentenunterstützung erwecken, obwohl die tatsächlich gezeigte Person mit dem Angebot in keinem Zusammenhang steht.
In der Regel verlangen solche Plattformen zunächst kleinere Einzahlungen, die als vermeintliche Gewinne ausgewiesen werden. Für die Auszahlung dieser Gewinne wird anschließend häufig eine weitere Zahlung gefordert, etwa unter dem Vorwand von Gebühren oder Steuern. Kommt es zu dieser zusätzlichen Zahlung, folgen in vergleichbaren Fällen häufig weitere Forderungen, während eine tatsächliche Auszahlung ausbleibt.







