Biber-Dämme am Zillerbach gefährden Fischbestand – Stadt Villach reagiert mit Sofortmaßnahmen

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Ein Biber hat sich den Zillerbach in Warmbad Villach als Lebensraum ausgesucht und dort mehrere Dämme errichtet. Durch die Bauten staut sich das Wasser, sodass weiter unten im Bachverlauf kaum noch Wasser ankommt. In den verbleibenden Wasserstellen kämpfen Fische ums Überleben, der ohnehin niedrige Wasserstand des Zillerbachs verschärft die Lage zusätzlich. Anrainer schlugen Alarm, am Wochenende reagierte die Stadt Villach und schickte Mitarbeiter des Wirtschaftshofes nach Warmbad.

Sofortmaßnahmen am Bach

Die Einsatzkräfte der Stadt öffneten beziehungsweise entfernten die Biberdämme als unmittelbare Reaktion auf die gemeldete Notlage. Dadurch kann das Wasser im Zillerbach wieder durchfließen. Stefan Schober vom Wasserbau Kärnten war an den Arbeiten beteiligt.

Im Anschluss an die Sofortmaßnahmen klärten Stadt und Land gemeinsam das weitere Vorgehen im Umgang mit dem Biber. Für den betroffenen Bereich liegt bereits ein wildbiologischer Bescheid zur Entnahme von Bibern vor. Als nächster notwendiger Schritt ist demnach die Entnahme von Bibern vorgesehen.

Konflikte zwischen Artenschutz und Gewässerpflege

Biber gelten in Österreich als streng geschützte Art, ihre Bestände haben sich in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Regionen wieder deutlich erholt. Die Tiere greifen durch ihre Bautätigkeit erheblich in Gewässerläufe ein: Dämme stauen Wasser auf, verändern Fließgeschwindigkeiten und schaffen neue Feuchtgebiete. Solche Eingriffe können ökologisch wertvoll sein, weil sie Lebensräume für zahlreiche andere Arten entstehen lassen.

Grundsätzlich kann es jedoch besonders in kleineren Bächen mit ohnehin geringer Wasserführung zu Engpässen kommen, wenn durch Dammbauten größere Wassermengen zurückgehalten werden. In solchen Fällen sinkt der Pegel unterhalb der Dämme spürbar, was Fischbestände unter Druck setzen kann. Zuständige Behörden müssen dann abwägen zwischen dem Schutzstatus des Bibers und den Auswirkungen auf andere Tierarten sowie auf die Wasserversorgung angrenzender Bereiche.

Für den Umgang mit solchen Konflikten sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich die Möglichkeit vor, in begründeten Ausnahmefällen einzelne Tiere zu entnehmen. Voraussetzung dafür ist üblicherweise ein behördlicher Bescheid, der auf Basis einer wildbiologischen Einschätzung erteilt wird. Solche Bescheide berücksichtigen in der Regel die konkrete Situation vor Ort, etwa die Gefährdung von Lebensräumen oder bestehende Schäden an Infrastruktur.

Die Zuständigkeit für Maßnahmen an Gewässern liegt je nach Fall bei unterschiedlichen Stellen. Kommunale Wirtschaftshöfe übernehmen häufig praktische Arbeiten vor Ort, während Fachstellen wie der Wasserbau fachliche Einschätzungen zu wasserbaulichen Maßnahmen liefern. Bei Fragen des Artenschutzes sind zusätzlich Landesbehörden eingebunden, die über wildbiologische Bescheide entscheiden.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.