Die Stadt St. Pölten hat einen Abschnitt entlang des Mühlbachs gesperrt, nachdem ein Biber dort mehrere Dämme untergraben und massive Schäden verursacht hat. Betroffen ist der Bereich zwischen dem Sonnenpark und dem VAZ. Die Stadt sprach ein Betretungsverbot aus, das von der Brücke Landsbergstraße bis zur Brücke bei der Stadtsportanlage reicht und ab sofort gilt.
Einbruchgefahr entlang des Mühlbachs
Nach Angaben der Stadt St. Pölten hat der Biber die Dämme im genannten Bereich untergraben. Dadurch besteht dort Einbruchgefahr. Um Passanten vor den Folgen zu schützen, wurde der betroffene Abschnitt gesperrt und mit Hinweistafeln versehen, die auf das Betretungsverbot aufmerksam machen.
Wie die Stadt in ihrer Aussendung mitteilte, wurden im Bereich des Mühlbachs bereits laufend Reparaturen durchgeführt. Die aktuellen Schäden bezeichnete die Stadt als massiv. Derzeit wird an einem Konzept gearbeitet, mit dem den Schäden künftig begegnet werden soll. Zunächst sollen dabei bauliche Maßnahmen umgesetzt werden.
Biber als Gestalter von Uferlandschaften
Grundsätzlich gehören Biber zu den Tierarten, die ihre Umgebung durch Grabtätigkeit und Bauwerke wie Dämme und Höhlen aktiv verändern. Sie legen ihre Wohnbaue häufig in Uferböschungen an und untergraben dabei bestehende Strukturen, etwa Deiche, Dammanlagen oder befestigte Böschungen. In besiedelten Gebieten kann das zu Konflikten führen, wenn solche Bauten die Standsicherheit von Uferwegen oder angrenzenden Flächen beeinträchtigen.
Bei vergleichbaren Vorgängen prüfen zuständige Stellen üblicherweise zunächst das Ausmaß der Schäden, bevor über weitere Schritte entschieden wird. Da Biber in Österreich unter Naturschutz stehen, sind bauliche oder wasserbautechnische Maßnahmen in der Regel die bevorzugte Lösung, um Gefahrenstellen zu sichern, ohne in den Tierbestand selbst einzugreifen. Solche Maßnahmen können etwa den Einbau von Schutzgittern, die Verstärkung von Böschungen oder eine regelmäßige Kontrolle gefährdeter Abschnitte umfassen.
Betretungsverbote entlang von Gewässern werden üblicherweise dann ausgesprochen, wenn eine akute Gefährdung durch instabilen Untergrund besteht. Solche Sperren bleiben in der Regel so lange bestehen, bis die notwendigen Sicherungsarbeiten abgeschlossen sind oder eine dauerhafte technische Lösung gefunden wurde.





