Bürgerinitiative kämpft gegen Wasserableitung aus Namlosbach im Natura-2000-Gebiet

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Die E-Werke Reutte planen die Ableitung von Wasser aus dem Namlosbach in den Rotlech-Stausee. Das Projekt befindet sich derzeit in der Einreichphase. Gegen das Vorhaben formiert sich im Bezirk Reutte eine Bürgerinitiative, die von Toni Knittel gesprochen wird. Betroffen ist ein Gebiet, das als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen ist.

Ein Projekt unter mehreren geplanten Vorhaben

Die Wasserableitung aus dem Namlosbach ist eines von insgesamt fünf Projekten, welche die E-Werke Reutte derzeit verfolgen. Das Unternehmen gibt an, in den kommenden zehn Jahren rund 70 Millionen Euro in die Optimierung seiner Kraftwerksgruppe investieren zu wollen. Zu den konkreten Plänen für den Namlosbach haben die E-Werke Reutte bislang kein Interview gegeben, jedoch eine schriftliche Stellungnahme übermittelt. Darin bezeichnen sie das Vorhaben als eine „ökologische Spende“ für andere Gewässer.

Toni Knittel, Sprecher der Bürgerinitiative Namlosbach, verweist auf die Unterschutzstellung der Region. Gegenüber ORF Tirol äußerte er: „Nachdem der Lech und seine Seitenbäche unter Natura 2000 gestellt wurden, war für uns eigentlich die Annahme, dass das Thema damit gegessen sei.“

Auch Toni Innauer, der als Flussbotschafter des WWF aktiv ist und zuvor im Vorstand des Tiroler Fischereiverbandes tätig war, äußerte sich kritisch. Er sagte: „Es sind so kluge Köpfe in der E-Wirtschaft, die sich alles überlegen. Aber genau an der Schnittstelle, wo es darum geht, die richtigen Kompromisse zu machen, da fehlt es oft ein bisschen.“ Reinhard Urig, Vertreter des WWF und Vorstandsmitglied des Naturpark Lech, ist ebenfalls Teil der kritischen Stimmen zu dem Vorhaben.

Schutzstatus und wasserrechtliche Verfahren bei Fließgewässern

Grundsätzlich unterliegen Gewässer, die im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ausgewiesen sind, besonderen rechtlichen Vorgaben. Ziel dieses Netzwerks ist es, seltene oder bedrohte Lebensräume und Arten dauerhaft zu erhalten. Eingriffe in solche Gebiete, etwa durch wasserbauliche Maßnahmen, müssen üblicherweise im Rahmen eines behördlichen Verfahrens geprüft werden. Dabei wird unter anderem untersucht, ob sich der ökologische Zustand eines Gewässers durch ein Vorhaben verschlechtern könnte.

Im österreichischen Wasserrecht existiert dafür das sogenannte Verschlechterungsverbot, das im Zusammenhang mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie steht. Es soll sicherstellen, dass sich der Zustand von Gewässern durch neue Nutzungen oder bauliche Eingriffe nicht verschlechtert. Bei Kraftwerksprojekten, die Wasser aus einem Bach oder Fluss ableiten, spielt neben der Wassermenge auch der sogenannte Sedimenttransport eine Rolle, also die natürliche Verlagerung von Geröll, Kies und Sand im Gewässerbett. Veränderungen an der Wassermenge können sich grundsätzlich auf diesen Prozess sowie auf Lebensräume von Fischen und anderen Wasserlebewesen auswirken.

Bei Einreichungen für wasserrechtliche Bewilligungen prüfen die zuständigen Behörden üblicherweise mehrere Fachbereiche gemeinsam, etwa Gewässerökologie, Naturschutz und Nutzungsinteressen der Energiewirtschaft. Solche Verfahren können sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, insbesondere wenn Einwände von Bürgerinitiativen, Naturschutzorganisationen oder anderen Verfahrensparteien eingebracht werden. In Gebieten mit besonderem Schutzstatus wie Natura 2000 sind zusätzliche Prüfschritte vorgesehen, um mögliche Auswirkungen auf geschützte Arten und Lebensräume im Detail zu bewerten.

Kraftwerksbetreiber begründen Ausbau- oder Optimierungsprojekte an bestehenden Anlagen häufig mit dem Ziel, die Stromproduktion aus bereits genutzten Wassersystemen effizienter zu gestalten, ohne neue, bislang unberührte Gewässerabschnitte zu erschließen. Naturschutzorganisationen und lokale Initiativen prüfen solche Vorhaben in der Regel im Hinblick darauf, welche Wassermengen ein Gewässer nach einer möglichen Ableitung noch führt und welche ökologischen Funktionen dadurch beeinträchtigt werden könnten.