Dornbirn lehnt ATIB-Moschee-Projekt erneut ab – Stadt fordert Architekturwettbewerb und Sonderwidmung

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Die Stadt Dornbirn hat nach einem weiteren Gespräch mit dem ATIB-Zweigverein ihre Bedingungen für den geplanten Moschee-Neubau mit Kulturzentrum in der Quellengasse bekräftigt. Wie die Stadt am Mittwoch mitteilte, sei das inzwischen eingereichte Projekt in der vorliegenden Form nicht umsetzbar. Der türkisch-islamische Kulturverein ATIB plant an dem Standort eine größere Moschee samt Kulturzentrum.

Erneuter Austausch zwischen Stadt und Verein

Ein bereits im August präsentierter Vorentwurf war zuvor von der Stadt und dem Gestaltungsbeirat abgelehnt worden. In der Folge kam es zu einem weiteren Austausch zwischen Vertretern der Stadt und des Vereins. Das Gespräch sei nach Angaben der Stadt intensiv, offen und sachlich verlaufen, die Auffassungen über das Vorhaben lägen jedoch teils weit auseinander.

Bürgermeister Markus Fäßler (SPÖ) bekräftigte dabei die aus seiner Sicht notwendigen Voraussetzungen für das Projekt. Dazu zählt ein Architekturwettbewerb ebenso wie ein projektbegleitendes Gremium, in dem Anrainer, Politik und Fachleute vertreten sein sollen. Als weitere Voraussetzung nannte Fäßler eine eigene Sonderwidmung für das Grundstück. Zudem müsse ein gesellschaftlicher Mehrwert erkennbar sein, etwa durch Angebote in den Bereichen Sprachkurse, Bildung und Integration.

Die ATIB hat ihr Projekt inzwischen offiziell bei der Stadt eingereicht. Dieses sei jedoch ebenso wie der zuvor präsentierte Entwurf nicht akzeptabel und damit in der vorliegenden Form nicht realisierbar, teilte die Stadt mit.

Neue Regeln für publikumsintensive Bauten

Parallel dazu bereitet die Stadt Dornbirn eine Verordnung für publikumsintensive Veranstaltungsstätten vor. Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 150 Besuchern sollen künftig nur auf entsprechend gewidmeten Flächen errichtet werden dürfen. Die Verordnung soll in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung beschlossen werden.

An eine mögliche Sonderwidmung für das Moschee-Projekt wäre laut Stadt ein Raumplanungsvertrag geknüpft. Darin könnten verbindliche Vorgaben für die Umsetzung festgelegt werden, etwa die Durchführung eines Architekturwettbewerbs. Fäßler betonte, eine Moschee mit Kulturzentrum könne aus seiner Sicht nur im Konsens mit der Bevölkerung entstehen.

Sonderwidmungen und Raumplanungsverträge im Baurecht

Grundsätzlich dienen Flächenwidmungspläne in Österreich dazu, die zulässige Nutzung von Grundstücken innerhalb einer Gemeinde festzulegen. Für Bauvorhaben, die von der bestehenden Widmung abweichen oder besondere städtebauliche Auswirkungen erwarten lassen, kann eine eigene Sonderwidmung erforderlich sein. Damit soll sichergestellt werden, dass Gemeinden bei größeren oder publikumsintensiven Projekten frühzeitig Einfluss auf Lage, Ausmaß und Rahmenbedingungen nehmen können.

Raumplanungsverträge sind in diesem Zusammenhang ein gängiges Instrument der Gemeinden. Üblicherweise werden darin zwischen der Gemeinde und einem Bauwerber konkrete Verpflichtungen festgehalten, die über die allgemeinen baurechtlichen Vorgaben hinausgehen. Das können etwa Vorgaben zur architektonischen Gestaltung, zu Stellplätzen, zur Verkehrserschließung oder zu Fristen für die Umsetzung eines Projekts sein. Solche Verträge sollen in der Regel Planungssicherheit für beide Seiten schaffen und zugleich öffentliche Interessen wie Ortsbild, Verkehr oder Nachbarschaftsverträglichkeit absichern.

Auch Architekturwettbewerbe werden bei größeren öffentlichkeitswirksamen Bauvorhaben häufig als Instrument eingesetzt, um unterschiedliche Gestaltungsvarianten vergleichbar zu machen und eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Gestaltungsbeiräte, wie sie auch in Dornbirn eingebunden sind, prüfen Bauvorhaben in diesem Zusammenhang üblicherweise auf ihre städtebauliche und architektonische Einordnung in die bestehende Umgebung, bevor eine Genehmigung erfolgen kann.