Drogenszene im Dingelstedpark: Anrainer dokumentieren Verwahrlosung und fordern Gegenmaßnahmen

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Im Dingelstedpark im 15. Wiener Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus haben Anrainer bei einem Lokalaugenschein mit dem KURIER Spuren einer Drogenszene dokumentiert: Bierdosen, Plastikverpackungen, liegengelassene Kleidung und eine Isomatte lagen im Gebüsch. Die Anrainerin Claudia Fasching, die direkt neben dem Park wohnt, sowie Samantha Tobisch und Michael Pavlicek trafen die Zeitung, um auf die Situation aufmerksam zu machen.

Spuren im Park und Vorfälle in Wohnhäusern

Dem KURIER liegen Bilder vor, die Menschen zeigen, die sich etwas in Unterarme und Hände spritzen. Zu sehen sind darauf auch ein Austausch von Medikamenten sowie liegengelassene Spritzenverpackungen und verschmutzte Bänke. Anrainer berichten zudem von Einbrüchen in Häuser, Keller oder Müllräume. Michael Pavlicek schilderte, dass im Müllraum seines Hauses Personen ihr Geschäft verrichtet hätten; er habe daraufhin die Polizei gerufen. Als Reaktion auf solche Vorfälle haben einige Häuser in der Umgebung Stahltore zu ihrem Innenhof montieren lassen.

Auch aus der Sechshauser Straße liegen Beobachtungen vor. Die dort wohnende Anrainerin Jessica zeigte dem KURIER ein Video, auf dem zwei am Boden liegende, regungslose Menschen zu sehen sind.

Schutzzonen am Westbahnhof und beim Jedmayer

Seit 8. Mai gelten in Wien eine Alkoholverbots- und Schutzzone am Westbahnhof sowie eine Schutzzone beim Suchthilfezentrum Jedmayer in Mariahilf. Beide Schutzzonen sind vorerst bis November befristet. Bezirksvorsteher Dietmar Baurecht (SPÖ) ist die von den Anrainern geschilderte Situation im 15. Bezirk bekannt. Er plädiert für eine temporäre Aufstockung der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, kurz EGS, um mit zusätzlichem Personal gegenzusteuern.

Seit September werden zudem Polizisten aus sechs Bundesländern nach Wien abgezogen, um die Wiener Polizei bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität zu unterstützen.

Schutzzonen und ihre Wirkung auf angrenzende Gebiete

Grundsätzlich dienen Schutzzonen nach der Wiener Landessicherheitsverordnung dazu, an stark frequentierten oder als belastet wahrgenommenen Orten den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum einzuschränken und der Polizei erweiterte Handlungsmöglichkeiten zu geben. Solche Zonen sind räumlich klar begrenzt und zeitlich befristet, wie es auch bei den Regelungen am Westbahnhof und beim Jedmayer der Fall ist.

Bei vergleichbaren Maßnahmen in anderen Städten zeigt sich häufig, dass eine örtlich begrenzte Schutzzone allein das zugrunde liegende Problem nicht auflöst, sondern bestehende Szenen in angrenzende, nicht regulierte Gebiete verlagern kann. Parks, Grünanlagen oder ruhigere Wohnstraßen in der Nachbarschaft geraten dadurch mitunter stärker in den Fokus, ohne selbst von einer eigenen Schutzzonenregelung erfasst zu sein. Diese Dynamik ist ein allgemein bekanntes Phänomen der Sicherheitspolitik in urbanen Räumen und lässt sich nicht auf einen einzelnen Standort oder eine einzelne Ursache reduzieren.

Die Zuständigkeit für die Einrichtung, Verlängerung oder Ausweitung von Schutzzonen liegt in Wien bei der Landespolizeidirektion in Abstimmung mit der Stadt. Entscheidungen über den Personaleinsatz, etwa über die Stärke von Einsatzgruppen wie der EGS, obliegen dem Innenministerium beziehungsweise der Polizeiführung. Bezirksvorsteher können solche Maßnahmen anregen und politisch einfordern, eine unmittelbare Entscheidungsbefugnis über Polizeikontingente haben sie jedoch nicht.