E-Scooter-Lenkerin mit 1,86 Promille in Wels gestoppt – kurz darauf wieder unterwegs

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Eine Verkehrsstreife hat am Montag in Wels eine 42-jährige E-Scooter-Lenkerin gestoppt, die laut Polizei auf einem Gehsteig unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten deutliche Anzeichen einer Alkoholisierung fest. Ein Alkotest ergab 1,86 Promille. Der Frau wurde die Weiterfahrt untersagt.

Kontrolle mit mehreren Auffälligkeiten

Im Zuge der Kontrolle führte die Polizei eine Rollentestung am E-Scooter durch. Dabei wurde eine Geschwindigkeit von 40 km/h gemessen. Zudem dokumentierten die Beamten mehrere Mängel an dem Fahrzeug.

Die 42-Jährige zeigte darüber hinaus Symptome, die auf eine mögliche Beeinträchtigung durch Suchtgift hindeuteten. Die Einsatzkräfte forderten sie deshalb zu einer klinischen Untersuchung auf. Die Frau verweigerte diese Untersuchung. Nach Abschluss der Kontrolle informierte die Polizei sie über mehrere Anzeigen, die gegen sie erhoben werden.

Kurze Zeit später bemerkte dieselbe Verkehrsstreife die Frau erneut in der Nähe des Kontrollortes. Sie war wieder mit ihrem E-Scooter unterwegs und wurde ein weiteres Mal angehalten und kontrolliert. Die 42-Jährige wird nun mehrfach angezeigt.

Regeln für E-Scooter im Straßenverkehr

Grundsätzlich gelten E-Scooter im österreichischen Straßenverkehr rechtlich als Fahrräder. Damit sind Lenkerinnen und Lenker an ähnliche Vorgaben gebunden wie Radfahrende, etwa hinsichtlich zulässiger Verkehrsflächen und Alkoholgrenzen. Das Befahren von Gehsteigen ist für E-Scooter üblicherweise nicht gestattet, da diese Fahrzeuge dem Fahrbahn- beziehungsweise Radweggebot unterliegen.

Für die Blutalkoholkonzentration gelten bei einspurigen Fahrzeugen wie E-Scootern grundsätzlich die gleichen Grenzwerte wie beim Radfahren. Wird dieser Grenzwert überschritten, drohen verwaltungsrechtliche Konsequenzen, die je nach Höhe der festgestellten Alkoholisierung unterschiedlich ausfallen können. Bei besonders hohen Werten kann zusätzlich eine amtsärztliche oder klinische Untersuchung angeordnet werden, insbesondere wenn weitere Anzeichen einer Beeinträchtigung vorliegen. Die Verweigerung einer solchen Untersuchung wird in derartigen Fällen üblicherweise als eigenständiger Tatbestand behandelt.

Auch technische Mängel an E-Scootern können im Rahmen von Verkehrskontrollen eine Rolle spielen. Kontrollorgane prüfen dabei unter anderem Bremsanlage, Beleuchtung und die höchstzulässige Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Für handelsübliche E-Scooter ist im öffentlichen Straßenverkehr eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. Werden bei einer sogenannten Rollentestung höhere Werte gemessen, deutet dies üblicherweise auf technische Veränderungen am Fahrzeug hin, die von der zulässigen Ausführung abweichen.