Die Zahl der bei E-Scooter-Unfällen verletzten Personen in Niederösterreich ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Nach Angaben der Statistik Austria wurden 516 E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer verletzt, im Jahr davor waren es 379 und 2023 noch 263. Der ÖAMTC hat gemeinsam mit Partnerorganisationen Unfallrisiken und typische Verletzungsmuster bei E-Scooter-Unfällen untersucht.
Erst am Dienstag wurde ein Zwölfjähriger in Gmünd bei einem Sturz mit einem E-Scooter schwer verletzt.
Anstieg der Unfallzahlen in Niederösterreich und Österreich
Die niederösterreichischen Zahlen fügen sich in einen österreichweiten Trend. Im Jahr 2025 wurden in ganz Österreich 2.749 Verkehrsunfälle mit E-Scootern registriert. Dabei kamen sechs Menschen ums Leben, 473 wurden schwer und 2.124 leicht verletzt. Seit Beginn der dezidierten Erfassung im Jahr 2023 hat sich die Zahl der Unfälle mit Personenschaden um 56 Prozent erhöht. Die meisten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden wurden zuletzt in Wien registriert.
Zu den häufigsten Verletzungen zählen laut den Untersuchungen von ÖAMTC und Partnerorganisationen Kopf- und Gesichtsverletzungen sowie Verletzungen der Arme und Hände. Auffällig ist dabei die geringe Helmquote: Nur etwa jeder zehnte E-Scooter-Fahrer trägt einen Helm. Im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 waren lediglich 17 Prozent der Verunglückten zwischen 13 und 16 Jahre alt. In der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen war im selben Zeitraum im Durchschnitt fast jeder dritte Verunglückte alkoholisiert.
Strengere Regeln seit Mai und verstärkte Kontrollen
Seit 1. Mai gelten für E-Scooter in Österreich strengere Regeln. Für Lenker bis 16 Jahre besteht seither eine Helmpflicht. Zudem müssen E-Scooter mit Blinkern, einer Klingel und Rückstrahlern ausgestattet sein. Seit den Sommerferien wird bei Kontrollen rigoros gegen Verstöße vorgegangen: In Niederösterreich gab es bisher rund 460 Anzeigen im Zusammenhang mit E-Scootern. Die meisten davon betrafen fehlende Rückstrahler und Blinker. Die Polizei erwischte darüber hinaus alkoholisierte Lenkerinnen und Lenker sowie Personen, die zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs waren.
Angesichts der Unfallzahlen fordert der ÖAMTC eine allgemeine, altersunabhängige Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer, die über die bisherige Regelung für unter 16-Jährige hinausgehen würde.
Regeln für Kleinfahrzeuge im Straßenverkehr
E-Scooter zählen rechtlich zu den sogenannten Kleinfahrzeugen und unterliegen damit eigenen Vorschriften, die sich von jenen für Fahrräder oder Kraftfahrzeuge unterscheiden. Grundsätzlich gelten für ihre Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr Mindestanforderungen an die technische Ausstattung, etwa an Beleuchtung, Bremsen und Signalgeräte, da diese Fahrzeuge im Vergleich zu Fahrrädern oft eine geringere Sichtbarkeit und ein anderes Fahrverhalten aufweisen. Üblicherweise erfolgen Kontrollen durch die Polizei stichprobenartig oder im Rahmen gezielter Schwerpunktaktionen, wie sie in den vergangenen Monaten verstärkt durchgeführt wurden.
Bei vergleichbaren Fahrzeugtypen zeigt sich häufig, dass ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren das Unfallrisiko erhöht. Dazu zählen etwa geringe Fahrpraxis, hohe Geschwindigkeiten auf kurzer Strecke, unebene Fahrbahnen sowie eine im Vergleich zu klassischen Fahrrädern kleinere Standfläche, die das Gleichgewicht beeinflusst. Auch die Kombination aus fehlender Schutzausrüstung und Alkoholkonsum gilt bei einspurigen oder instabilen Fahrzeugen allgemein als Risikofaktor für schwerere Verletzungen bei Stürzen. Helme können bei Stürzen grundsätzlich das Risiko schwerer Kopfverletzungen verringern, weshalb ihre Verbreitung bei derartigen Fahrzeugen von Verkehrssicherheitsorganisationen regelmäßig thematisiert wird.
Rechtlich sind Verstöße gegen Ausrüstungspflichten oder Verhaltensregeln im Straßenverkehr in der Regel mit Organstrafverfügungen oder Anzeigen verbunden, deren Höhe von der Schwere des jeweiligen








