In Vorarlberg ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit E-Scooter-Beteiligung im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. 2025 wurden 134 Unfälle mit Personenschaden registriert, nach 108 im Jahr 2024. Das entspricht einem Anstieg von rund 24 Prozent. Im Jahr 2023 waren es noch 99 Unfälle.
Zahlen für Vorarlberg im Vergleich der letzten Jahre
Die Statistik zeigt für Vorarlberg über drei Jahre hinweg eine kontinuierliche Zunahme: von 99 Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2023 über 108 im Jahr 2024 bis zu 134 im Jahr 2025. Der jüngste Anstieg zwischen 2024 und 2025 fällt mit knapp 24 Prozent besonders deutlich aus.
Anfang September ereignete sich in Rankweil ein Unfall, bei dem ein zehnjähriger E-Scooter-Fahrer von einem Auto touchiert und verletzt wurde. Der Lenker des Fahrzeugs setzte seine Fahrt nach dem Zusammenstoß fort.
Auch österreichweit zeigt sich ein ähnlicher Trend. Im ersten Quartal 2026 wurden 317 E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer verletzt, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 291. Die Statistik Austria beziffert den Anstieg für diesen Zeitraum mit knapp neun Prozent. Im gesamten Jahr 2025 kamen österreichweit sechs Menschen bei Verkehrsunfällen mit E-Scootern ums Leben.
Der ÖAMTC weist darauf hin, dass Kopf- und Gesichtsverletzungen zu den häufigsten Verletzungsfolgen bei E-Scooter-Unfällen zählen. Seit Mai gilt in Österreich eine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer unter 16 Jahren. Der ÖAMTC fordert, diese Pflicht auf alle Altersgruppen auszuweiten.
Regelungen für E-Scooter im Straßenverkehr
E-Scooter gelten in Österreich rechtlich als Fahrräder und unterliegen damit grundsätzlich vergleichbaren Regeln wie diese. Dazu zählen etwa die Nutzung von Radwegen, sofern vorhanden, sowie ein Mindestalter für die eigenständige Teilnahme am Straßenverkehr. Für Kinder unter einem bestimmten Alter ist die Fahrt auf Gehsteigen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Die seit Mai geltende Helmpflicht für unter 16-Jährige orientiert sich an vergleichbaren Regelungen im Radverkehr, wo eine Helmpflicht für Kinder bis zu einem bestimmten Alter ebenfalls seit Längerem besteht. Diskussionen über eine Ausweitung solcher Schutzvorschriften auf ältere Altersgruppen sind bei verschiedenen Fahrzeugkategorien immer wieder Gegenstand verkehrspolitischer Debatten, da Kopfverletzungen bei Stürzen oder Kollisionen unabhängig vom Alter der Fahrerin oder des Fahrers auftreten können.
Unfälle mit Fahrerflucht, wie er in Rankweil vorlag, werden in Österreich grundsätzlich als eigenständige Verwaltungsübertretung beziehungsweise je nach Schwere als gerichtlich relevanter Tatbestand behandelt. Wer nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden die Unfallstelle verlässt, ohne die notwendigen Meldepflichten zu erfüllen, muss grundsätzlich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Aufklärung solcher Fälle obliegt üblicherweise der Polizei, die im Anschluss an einen Unfall Ermittlungen zum Hergang und zu den beteiligten Fahrzeugen aufnimmt.
Die zunehmende Verbreitung von E-Scootern in den vergangenen Jahren hat in vielen Städten und Gemeinden zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit Fragen der Verkehrssicherheit geführt. Neben Helmpflichten diskutieren Verkehrsclubs und Behörden regelmäßig auch Aspekte wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Ausweisung geeigneter Verkehrsflächen sowie Informationskampagnen, die insbesondere jüngere Nutzerinnen und Nutzer für die Risiken im Straßenverkehr sensibilisieren sollen.





