Unbekannte Täter sind in der Nacht auf Sonntag in das Hallenbad in St. Veit an der Glan eingebrochen. Nach ersten Erkenntnissen ereignete sich die Tat zwischen Mitternacht und 1.30 Uhr. Die Täter erbeuteten Bargeld und einen Standtresor, der Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro.
Einbruchsserie durch mehrere Räume des Hallenbades
Die Täter verschafften sich Zugang zum Gebäude, indem sie die Schiebetür des Bistros im Hallenbad aufbrachen. Von dort aus arbeiteten sie sich durch das Gebäude weiter vor und brachen mehrere Zwischentüren auf. Im Thekenbereich durchsuchten sie mehrere Läden und erbeuteten dabei Münzgeld.
Anschließend durchsuchten die Täter den Keller des Hallenbades. Dort entdeckten sie einen Standtresor, den sie mitnahmen. In einem weiteren Schritt drangen sie in den Kassenbereich des Bades ein. Auch dort befand sich ein Tresor, den die Täter aufbrachen und daraus Bargeld entnahmen.
Reinigungskräfte bemerkten die Spuren des Einbruchs am Sonntagfrüh und verständigten die Polizei. Beamte sicherten am Tatort Einbruchsspuren. Zudem wurde eine Videoaufzeichnung angefertigt.
Sicherung von Spuren nach Einbrüchen in öffentliche Einrichtungen
Bei Einbrüchen in öffentliche Einrichtungen wie Bäder, Sportstätten oder Freizeitanlagen gehört die Sicherung von Spuren am Tatort grundsätzlich zu den ersten Maßnahmen der Ermittler. Dazu zählen etwa Werkzeugspuren an aufgebrochenen Türen, mögliche Fingerabdrücke sowie Aufnahmen vorhandener Überwachungskameras. Solche Aufzeichnungen können im Zuge der Ermittlungen ausgewertet werden, um Hinweise auf Tatzeit, Vorgehensweise oder mögliche Täter zu gewinnen.
In Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Hallenbädern befinden sich häufig mehrere Kassen- und Lagerbereiche, die räumlich voneinander getrennt sind. Bargeld aus dem laufenden Betrieb wird üblicherweise in Tresoren aufbewahrt, die sich sowohl im direkten Kassenbereich als auch in weiteren Räumlichkeiten wie Kellern oder Lagerräumen befinden können. Bei Einbrüchen in solche Objekte kommt es daher häufiger vor, dass Täter mehrere Räume systematisch durchsuchen, um an Bargeldbestände oder Wertgegenstände zu gelangen.
Die Höhe des entstandenen Schadens setzt sich bei derartigen Vorfällen in der Regel aus mehreren Komponenten zusammen. Neben dem tatsächlich entwendeten Bargeld fließen auch die Kosten für beschädigte Türen, aufgebrochene Tresore und weitere bauliche Schäden in die Gesamtsumme ein. Betreiber öffentlicher Einrichtungen sind nach solchen Vorfällen häufig damit befasst, beschädigte Sicherheitseinrichtungen zu erneuern und bestehende Sicherheitskonzepte zu überprüfen.






