In Vorarlberg ist erstmals ein landwirtschaftlicher Betrieb wegen Rindertuberkulose gesperrt worden. Betroffen ist ein Hof im Bezirk Bregenz, auf dem ein Tier positiv auf die Erkrankung getestet wurde. Der Bund hat als Reaktion für Vorarlberg und Tirol eine vierwöchige Verkaufssperre für bestimmte Rinder festgelegt.
Erster gesperrter Hof im Bezirk Bregenz
Auf dem betroffenen Betrieb im Bezirk Bregenz wurde ein Rind positiv auf Tuberkulose getestet. Es handelt sich um den ersten Fall einer Betriebssperre wegen Rindertuberkulose in Vorarlberg im Herbst 2026. In einer Kundmachung hat der Bund für Vorarlberg und Tirol festgelegt, dass Rinder, die im Sommer 2026 auf einer Alpe in einem von Rindertuberkulose besonders betroffenen Gebiet verbracht waren, vor einem Verkauf vier Wochen lang im Stall oder auf der Heimweide stehen müssen. Zusätzlich müssen diese Tiere vor dem Verkauf freigetestet werden.
Landesrat Christian Gantner (ÖVP) bestätigt, dass es für Höfe in Risikogebieten eine Ausnahme von dieser generellen Testpflicht gibt. In diesen Fällen entscheidet der zuständige Amtstierarzt im Einzelfall, ob ein Verkaufstest notwendig ist. Ausschlaggebend dafür ist, ob die Tiere auf der Heimweide oder im Stall in Kontakt mit Rotwild kommen können. Landesveterinär Norbert Greber bestätigt, dass es bereits eine positive Verkaufs-Untersuchung gegeben hat.
Meldepflichten und Testabläufe für Landwirte
Jeder Landwirt muss melden, welche Tiere im Sommer auf welche Alpe aufgetrieben werden. Anhand dieser Listen testen Tierärzte im Winter die entsprechenden Rinder auf Tuberkulose. Fehlt ein Tier bei dieser Untersuchung, muss der Landwirt einen Testbescheid vorlegen können. Verstöße gegen die Testpflicht müssen Tierärzte bei der Landesveterinärabteilung melden, die Bezirkshauptmannschaften verhängen bei solchen Verstößen Strafen. Auch durchgeführte Verkaufstests sind von den Tierärzten der Landesveterinärabteilung zu melden.
Die Kosten für einen Verkaufstest liegen bei 150 Euro. Diese Kosten müssen die Landwirtinnen und Landwirte selbst tragen.
Forderung nach externer Kontrolle der Maßnahmen
Die Grünen fordern eine unabhängige fachliche Aufsicht durch das Gesundheitsministerium über die Vorarlberger Tbc-Bekämpfungsmaßnahmen. Landwirtschaftssprecherin Christine Bösch-Vetter (Grüne) wünscht sich eine externe Kontrolle, um die eingesetzten Maßnahmen gegen Rindertuberkulose zu überprüfen. Landesrat Gantner entgegnet, eine Kontrolle durch das Ministerium finde bereits statt. Er verweist dabei auf eine Arbeitsgruppe, in der Vertreter des Gesundheitsministeriums, der AGES, der VetMed und der BOKU zusammenarbeiten. Die aktuelle Bekämpfungsstrategie stützt sich auf die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe.
Übertragungswege zwischen Wild und Nutztieren
Rindertuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die neben Hausrindern auch verschiedene Wildtierarten befallen kann. In alpinen Regionen gilt insbesondere der Kontakt zwischen Rotwild und weidenden Rindern grundsätzlich als möglicher Übertragungsweg, etwa über gemeinsam genutzte Weideflächen oder Tränken. Aus diesem Grund spielt die Frage, ob Tiere auf der Heimweide oder im Stall mit Wildbeständen in Berührung kommen können, bei der tierärztlichen Risikobewertung eine zentrale Rolle.
Bei Rinderbeständen in Almgebieten wird die Seuchenbekämpfung üblicherweise über ein Zusammenspiel aus Meldepflichten, Testprogrammen und behördlicher Überwachung organisiert. Die genaue Dokumentation, welche Tiere wann auf welcher Alpe waren, ermöglicht es Veterinärbehörden, im Fall eines positiven Befundes gezielt nachzuvollziehen, welche weiteren Bestände potenziell betroffen sein könnten. Testpflichten vor dem Verkauf dienen dabei dazu, eine Verbreitung der Krankheit über den Tierhandel einzudämmen, bevor ein Tier den ursprünglichen Betrieb verlässt.
Die Einbindung wissenschaftlicher Einrichtungen wie der Veterinärmedizinischen Universität oder der Universität für Bodenkultur in behördliche Arbeitsgruppen ist bei komplexen Tierseuchenfragen ein verbreitetes Vorgehen. Solche Gremien erar







