Wiener Gastronomie reagiert auf Hitzewelle mit Schließungen und verkürzten Öffnungszeiten
Am letzten Juniwochenende 2026 wurden in Wien Temperaturen von bis zu 40 Grad gemessen. Am 28. Juni 2026 wurden im 1. Bezirk erstmals 40 Grad registriert. Mehrere Wiener Gastronomiebetriebe reagierten auf die extreme Hitze mit Schließungen oder angepassten Öffnungszeiten.
Gasthaus Reznicek schützt Mitarbeiter
Das Gasthaus Reznicek am Alsergrund schloss seinen Gastgarten an dem betreffenden Wochenende. Co-Betreiber Simon Schubert begründete die Entscheidung mit dem Schutz der Mitarbeiter. Der Gastgarten des Lokals befindet sich in einer asphaltierten Straße ohne schattenspendende Bäume. Gäste wurden in den klimatisierten Innenbereich gebeten, der auf 22 Grad gekühlt war. Umsatzeinbußen entstanden dem Betrieb durch die Schließung des Gastgartens nach eigenen Angaben nicht. Eine einzelne negative Google-Rezension kritisierte die Maßnahme als Bevormundung der Gäste.
Café Mozart setzt auf technische Aufrüstung
Das Café Mozart am Albertinaplatz, das zur Betreiberfamilie Querfeld gehört, die auch das Café Landtmann betreibt, hatte 2022 noch eine Regelung, den Gastgarten ab 32 Grad und ab 12 Uhr zu schließen. Diese Regelung gilt inzwischen nicht mehr. Der Betrieb hat stattdessen mit größeren Schirmen und Sprühnebelanlagen nachgerüstet.
Weitere Betriebe passen Zeiten an
Das Café Landlocked in Margareten schloss an den betroffenen Tagen um 13 Uhr statt wie üblich um 17 Uhr. Die Bäckerei Das Lazy in Währing öffnete donnerstags und freitags bereits um 8 Uhr statt um 10 Uhr und schloss ebenfalls um 13 Uhr. Am Samstag und Sonntag, den 27. und 28. Juni, blieb das Geschäft vollständig geschlossen.
Das Feinkostgeschäft Schrei & Söhne von Lorenz Schrei in Margareten blieb am Samstag geschlossen. Geschäft und Gastgarten des Betriebs liegen zwischen 7 und 14 Uhr in der prallen Sonne. Lorenz Schrei führt das Lokal alleine. Nach seinen Angaben waren viele Stammgäste an dem Wochenende verreist oder im Urlaub.
Gesetzliche Schutzpflichten ab 30 Grad
Ab einer gefühlten Temperatur von 30 Grad sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Schutzmaßnahmen für im Freien arbeitende Personen zu treffen.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








