Bei einem Verkehrsunfall in Fußach ist am Donnerstag eine 60-jährige Frau verletzt worden. Nach der Kollision auf der L202 flüchteten ein 23-jähriger Autolenker und seine Beifahrerin zunächst zu Fuß von der Unfallstelle. Der Mann war laut Polizei mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs. Im Zuge der Ermittlungen konnten er und seine Beifahrerin ausgeforscht werden.
Kollision auf der Gegenfahrbahn bei einer Tankstelle
Der Unfall ereignete sich laut Polizei gegen 9.10 Uhr auf der L202 in Fahrtrichtung Hard. Die 60-jährige Pkw-Lenkerin wollte auf Höhe einer Tankstelle nach links auf das Tankstellengelände abbiegen. Zur gleichen Zeit war der 23-Jährige ebenfalls in Richtung Hard unterwegs.
Nach Angaben der Polizei fuhr der junge Mann auf die Gegenfahrbahn und überholte dabei mehrere Fahrzeuge. Auf Höhe der Tankstelle kam es dadurch auf der Gegenfahrbahn zur Kollision mit dem Auto der 60-Jährigen. Die Frau wurde bei dem Zusammenstoß verletzt, das genaue Ausmaß der Verletzungen ist nicht bekannt.
Der 23-Jährige und seine Beifahrerin verließen die Unfallstelle laut Polizei zu Fuß. Im Zuge der anschließenden Ermittlungen wurden beide ausgeforscht. Zudem stellte sich heraus, dass der Mann mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs gewesen war.
Ablauf bei Unfallfluchten aus polizeilicher Sicht
Grundsätzlich gilt das Verlassen einer Unfallstelle ohne Meldung an die Polizei oder Austausch der Daten mit Beteiligten als Fahrerflucht. In solchen Fällen nehmen die Ermittler üblicherweise Spuren an den beteiligten Fahrzeugen auf, befragen Zeugen und werten mögliche Hinweise auf Kennzeichen oder Fahrzeugtypen aus. Gestohlene Kennzeichen erschweren die Zuordnung eines Fahrzeugs zunächst zusätzlich, da sie nicht auf den tatsächlichen Halter oder Nutzer verweisen.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden besteht üblicherweise die Pflicht, die Unfallstelle abzusichern und Hilfe zu leisten. Ein Verlassen des Unfallorts kann je nach den Umständen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die über eine reine Verwaltungsübertretung hinausgehen. Die endgültige rechtliche Bewertung eines solchen Vorfalls obliegt den zuständigen Behörden im Rahmen des weiteren Verfahrens.






